Wiederholungswahl ohne OSZE-Beobachter
Berlin – knapp vor Südossetien
Da hat Berlin ja mal einen richtigen Lauf: Die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus darf wie geplant am 12. Februar stattfinden, entschied gestern das Karlsruher Verfassungsgericht. Für großen Jubel in Berlin hatte zuvor bereits die Nachricht gesorgt, dass die Organisation