Wiederholungswahl ohne OSZE-Beobachter

Berlin – knapp vor Südossetien

von Redaktion

VON GEORG ANASTASIADIS

Da hat Berlin ja mal einen richtigen Lauf: Die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus darf wie geplant am 12. Februar stattfinden, entschied gestern das Karlsruher Verfassungsgericht. Für großen Jubel in Berlin hatte zuvor bereits die Nachricht gesorgt, dass die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa darauf verzichtet, Wahlbeobachter in die deutsche Kapitale zu entsenden. „Der Stand der Vorbereitungen ist so gut, dass die OSZE davon Abstand nimmt“, frohlockte Bürgermeisterin Giffey von der SPD. Wie schön, dass Berlins Wahlbehörden im Ansehen der OSZE offenbar doch noch knapp vor Südossetien und Luhansk liegen – und dass man in der Bundeshauptstadt darauf auch noch mächtig stolz ist.

Blickt man etwas genauer hin, bleibt die Pannenhauptstadt, die nicht mal reguläre Wahlen organisieren kann, ein hoffnungsloser Fall, in der niemand Verantwortung für nix übernehmen will. Der damalige SPD-Innensenator Andreas Geisel, der die Chaoswahl von 2021 zu verantworten hat, in der manche Wahllokale zu lange offen hatten, andere zu früh schlossen und wieder andere keine Stimmzettel auf Lager hatten, ist immer noch stolzes Mitglied der Berliner Regierung. Nur die Zuständigkeit hat gewechselt: Geisel führt jetzt das Ressort Bauen und Wohnen. Was das wohl für Berlins Wohnungssuchende zu bedeuten hat? Die fidel mitregierenden Linken und Grünen haben für die anstehende Wahl auch darauf eine Antwort. Sie lautet: Wohnungskonzerne enteignen. Na dann kann die Party ja steigen auf dem Narrenschiff Berlin!

Georg.Anastasiadis@ovb.net

Artikel 11 von 11