Ein „Reinheitsgebot“ für Cannabis

von Redaktion

Branche formuliert Qualitätsanforderungen – europarechtliche Hürden für Legalisierung

Berlin – Beim Bier ist es das Qualitätssiegel: das „Reinheitsgebot“. Vertreter der Cannabis-Branche haben nun ein solches Gebot im Falle der geplanten Legalisierung auch für Cannabis vorgeschlagen. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft legte dafür am Donnerstag Empfehlungen vor. In einem Papier werden konkrete Qualitätsanforderungen formuliert, etwa Standards zur Qualitätssicherung in Produktionsbetrieben, Vorgaben für Verpackungen und die Lagerung von Cannabis, Grenzwerte für Verunreinigungen, Schwermetalle oder Pestizide und auch ein Verbot von Streckmitteln.

Die Vorschläge seien in Zusammenarbeit mit Experten aus Anbau-, Labor- und Lebensmittelkontrolle entstanden, sagte der Vizepräsident des Verbands, Dirk Heitepriem: „Nur mit höchster und kontrollierter Qualität können wir erfolgreich den illegalen Markt zurückdrängen und damit die Ziele der Bundesregierung zum Gesundheits- und Jugendschutz erreichen.“ Die Empfehlungen sollten dazu beitragen, ein „Reinheitsgebot“ für Cannabis als Genussmittel zu etablieren, hieß es weiter.

Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Großprojekten der Ampel-Koalition. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine „kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ möglich zu machen. Cannabis soll staatlich reguliert in Deutschland angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen.

Die Argumente der Ampel:

– Die Verbotspolitik habe die Nutzung nicht verhindert, stattdessen habe es einen Anstieg des Konsums gegeben.

– Ein staatlich überwachter Verkauf könne den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern durch weniger verunreinigtes Cannabis und geringere Gefahren einer Überdosierung.

– Der Schwarzmarkt und die Kriminalität könnten eingedämmt und mit möglichen Steuereinnahmen aus dem Verkauf Präventionsprogramme finanziert werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst die ersten konkreten Ideen zur Umsetzung präsentiert (Eckpunkte). Der nächste Schritt wäre ein fertiger Gesetzentwurf. Dieser soll bis Ende März vorliegen.

Offen ist aber weiterhin, was aus dem Vorhaben am Ende wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die EU in einem sogenannten Notifizierungsverfahren (Prüfung) ein Veto gegen die deutschen Pläne einlegt, sollten diese nach Auffassung der Kommission EU- und internationalem Recht widersprechen. Die Staaten des Schengen-Raums haben sich beispielsweise im „Schengener Durchführungsübereinkommen“ dazu verpflichtet, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“.

Die Bundesregierung will die EU überzeugen, dass eine Legalisierung und Regulierung des Cannabis-Marktes dem Anliegen der EU-Verträge zum Gesundheits- und Jugendschutz besser Rechnung trägt. JÖRG RATZSCH

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