Den Haag – Die internationalen Ermittler zum Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 vor gut acht Jahren über der Ostukraine sehen „starke Anzeichen“ dafür, dass der russische Präsident Wladimir Putin die Lieferung der dabei verwendeten Rakete persönlich genehmigt hat. „Es gibt starke Anzeichen dafür, dass der russische Präsident entschieden hat, die BUK-Rakete an die Separatisten zu liefern“, teilten die Ermittler am Mittwoch in Den Haag mit. Einen Beweis, dass Putin auch dem Abschuss zugestimmt hat, haben sie allerdings nicht.
Insgesamt sehen die Ermittler keine realistischen Aussichten, Putin strafrechtlich zu verfolgen. „Obwohl wir von starken Indizien sprechen, ist die hohe Messlatte der vollständigen und schlüssigen Beweise nicht erreicht“, sagten sie bei einer Pressekonferenz. Auch genieße Putin als Staatsoberhaupt Immunität, was jede strafrechtliche Verfolgung ausschließe.
Die Ermittler stützen ihre Schlussfolgerung, dass Putin mutmaßlich für die Lieferung der Rakete persönlich verantwortlich war, unter anderem auf ein abgehörtes Telefongespräch eines russischen Regierungsberaters. Darin ging es demnach um verzögerte Waffenlieferungen an die pro-russischen Separatisten. Zu diesem Zeitpunkt hielt sich Putin in Frankreich auf. Die Verzögerung liege daran, „dass es nur einen gibt, der eine Entscheidung trifft (…), die Person, die gerade auf einem Gipfel in Frankreich ist“, heißt es in einer Passage, welche die Ermittler vorspielten.
Die Untersuchungen zu dem Abschuss sollen nun eingestellt werden. Man habe eine „Grenze erreicht“, alle Spuren seien „erschöpft“. Die Beweise reichten „für weitere Anklagen nicht aus“, sagte die niederländische Staatsanwältin Digna van Boetzelaer.
Im November waren zwei Russen und ein Ukrainer in Abwesenheit von einem niederländischen Gericht schuldig gesprochen worden, ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen. Beim Abschuss von Flug MH17 am 17. Juli 2014 waren alle 298 Menschen an Bord getötet worden, unter ihnen 196 Niederländer.
Das niederländische Gericht sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass die Maschine von einer Boden-Luft-Rakete vom Typ BUK abgeschossen worden war. Die Rakete stammte demnach von einem russischen Militärstützpunkt in Kursk. Sie wurde dem Gericht zufolge von einem Feld in einem von pro-russischen Separatisten kontrollierten Gebiet im Osten der Ukraine abgefeuert.