München – Ulla Schmidt (SPD), Philipp Rösler (FDP), Daniel Bahr (FDP), Hermann Gröhe (CDU), Jens Spahn (CDU) und jetzt Karl Lauterbach (SPD). Das ist die Liste der Bundesgesundheitsminister, die sich an der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens versucht haben – mit bisher noch immer überschaubarem Erfolg. Zwar gibt es seit 2021 eine Elektronische Patientenakte, allerdings nutzt diese so gut wie niemand. Das liegt daran, dass sich einerseits die Vernetzung der Praxen seit etlichen Jahren zieht wie Kaugummi – und andererseits die meisten Patienten von der Möglichkeit ohnehin gar nichts wissen, geschweige denn, die E-Akte aktiv beantragen. Dazu kommt ein recht kompliziertes Anmeldeverfahren.
Das alles will Lauterbach ändern. „Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten“, sagt der SPD-Politiker. Deshalb sollen bis Ende 2024 für alle gesetzlich Versicherten E-Akten eingerichtet werden – es sei denn, jemand lehnt das ausdrücklich ab. Gespeichert werden können darin zum Beispiel Röntgenbilder oder Listen mit eingenommenen Medikamenten. Erklärtes Ziel bis 2025 ist, dass 80 Prozent der gesetzlich Versicherten E-Akten haben. Zudem sollen E-Rezepte nach einer bisher stockenden Einführung einfacher nutzbar und Anfang 2024 zum verbindlichen Standard werden.
Für die Patienten bedeutet das, dass sie dann in der Regel keine Unterlagen mehr mit zum Arzt bringen müssen. Laborwerte oder EKG-Ergebnisse – alles soll in der Akte landen, selbst Normalbefunde. Denn wenn beispielsweise ein Patient mit Brustschmerzen in die Praxis kommt, kann es für den Arzt auch interessant sein, wie das EKG aussah, als noch nichts wehtat.
Beim elektronischen Rezept geht es ebenfalls um mehr als die bloße Digitalisierung des Vorgangs. Am Ende des Entwicklungsprozesses soll sich mit der neuen Technik auch der Service für die Patienten verbessern. „Dann kann beispielsweise bei der Verschreibung eines Rollstuhls innerhalb von Minuten die Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden. Zudem wird dem Patienten angezeigt, wo er diesen Rollstuhl auch gleich abholen kann. Und die Abrechnung geht direkt an die Krankenkasse“, hat Markus Leyck Dieken, der Alleingeschäftsführer der Gematik, die die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen koordiniert, unserer Zeitung einmal erklärt, wo die Reise hingehen soll.
Um auf seine Akte zugreifen zu können, soll jeder Versicherte eine persönliche Gesundheits-ID erhalten. Auch wer dann selbst nicht per App auf die Daten zugreifen will, kann das trotzdem seinem Arzt ermöglichen. Noch nicht ganz klar ist, wie all die Daten den Weg in die Akte finden sollen. Die Krankenkassen sprechen sich dafür aus, die Ärzte zu verpflichten, die E-Akte auch zu befüllen. Die Mediziner winken alledings bereits ab. „Diese Zeit ist schlichtweg nicht da“, sagt der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Markus Beier den „Funke“-Zeitungen.
Die konkreten Regelungen werden in zwei Gesetzen auf den Weg gebracht, die Lauterbach zufolge schon in den nächsten Wochen vorgestellt werden sollen. Offen ist auch noch, wie man der Datensammlung widersprechen kann. Ein Verfahren dafür werde noch entwickelt, sagt Lauterbach. Er rechne aber nicht damit, dass viele Versicherte die E-Akte ablehnen werden. Ein ähnliches Vorgehen in Österreich habe gezeigt, dass nur „ungefähr drei Prozent widersprochen“ hätten. Ob die eigenen Daten unter einem Pseudonym auch der Pharmaforschung zur Verfügung gestellt werden sollen, können die Patienten separat entscheiden. Lauterbach versichert, es sei „kein Missbrauch dieser Daten möglich“.