CSU zittert vor dem neuen Wahlrecht

von Redaktion

VON CHRISTIAN DEUTSCHLÄNDER

Berlin/München – Zornig, laut, erkennbar verstört reagiert die Union auf die neuen Wahlrechts-Pläne. „Bis zur letzten Sekunde“ werde man dagegen kämpfen, sagt der CSU-Vorsitzende Markus Söder, er und seine Mitstreiter drohen eine Verfassungsbeschwerde an. Gleichzeitig bieten sie aber an, noch mal drüber zu reden. Die Aufregung hat gute Gründe. Tatsächlich ist die Gefahr, die der Union aus den Plänen erwächst, groß: Theoretisch könnte die CSU ganz aus dem Bundestag fliegen.

Falls die Christsozialen in Bayern ein besonders maues Ergebnis einfahren, irgendwo in den unteren 30ern, würden sie erstmals in ihrer Geschichte bundesweit unter fünf Prozent landen. Dann würden sie mit gar keinem Abgeordneten, auch nicht mit direkt gewählten, in den Bundestag einziehen. „Theoretisch möglich“ sei das, sagt Söder, wenngleich er das für unwahrscheinlich hält.

Bisher hatte die „Grundmandatsklausel“ im Wahlrecht solch einen Fall verhindert. Sie besagt: Wer drei Direktmandate holt, zieht so oder so in Fraktionsstärke ein. Eine der Fallstricke des Wahl-Plans ist, diese Klausel zu streichen. Auf den ersten Blick geht es zulasten der extremen Linken, die aktuell davon profitiert und trotz 4,9 Prozent Abgeordnete entsenden darf. Dass es die CSU mit ihren zuletzt 5,2 Prozent (Ergebnis 2021) ebenso treffen könnte, dürfte die Ampel-Parteien nach den jüngsten heftigen Auseinandersetzungen eher freuen als bekümmern.

Auch weitere Details verunsichern die CSU. Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP sieht vor, die Sollgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten leicht auf 630 zu erhöhen. Das wirkt zwar kurios angesichts des Ziels, den auf 736 Parlamentarier aufgeblähten Bundestag zu verkleinern – ergibt aber aus Sicht der Ampel Sinn. Erreicht werden soll dies nämlich, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate – den Bläh-Mechanismus – ganz verzichtet wird. Es bleibt bei 299 Wahlkreisen. Ausschlaggebend für die Sitzverteilung sollen allein die Zweitstimmen sein.

Das hat einen Nebeneffekt: Künftig kann es nach diesem Modell passieren, dass Kandidaten, die ihren Wahlkreis direkt gewonnen haben, das Mandat nicht bekommen – und zwar dann, wenn nach dem Zweitstimmenergebnis ihrer Partei weniger Sitze zustehen, als sie Direktmandate geholt hat.

Das klingt sehr theoretisch. Praktisch treffen könnte es erneut die CSU. Genaue Rechnungen, welche Bayern dieses Wahlrecht aus dem Parlament kegeln würde, liegen noch nicht vor. Faustregel: Für die CSU-Direktmandate mit dem knappsten, also niedrigsten Ergebnis wird es eng. Das war zuletzt in München-Schwabing, -West, in Nürnberg sowie Augsburg.

Einen kleinen Vorteil hat das Paket für den Süden. Im Gegenzug bleiben je ein Wahlkreis in Oberfranken und in Niederbayern, deren Streichung für 2025 geplant war, erhalten. Auch das hat allerdings ein Gschmäckle. Aus Sicht der Union ist der Verzicht auf die Verringerung der Wahlkreise (vereinbart war 280 statt 299) kein großes Entgegenkommen, sondern ein Manöver. CDU-Generalsekretär Mario Czaja hält der SPD vor, es gehe ihr um eine Extrawurst für zwei Promis: Bundestagspräsidentin Bärbel Bas und SPD-Chef Lars Klingbeil. „Beide wären von dieser Reform betroffen gewesen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt“, sagte Czaja.

Die Koalition beteuert, alle Parteien seien gleich betroffen – „wie das eben bei einer gut funktionierenden und auch demokratisch legitimierten Verkleinerung des Parlaments der Fall sein sollte“, sagt der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. Unangenehm für die Union und die Linke: Die Ampel kann ihr Vorhaben mit eigener Mehrheit umsetzen. Es braucht dazu keine Grundgesetz-Änderung, keine Zweidrittel-Hürden. Und schon am Freitag ist die erste Abstimmung im Bundestag dazu geplant.

Vorher soll es noch Gesprächsversuche geben. SPD, Grüne und FDP luden die Union ein, die Reform mitzutragen. Im Hinterkopf haben alle Beteiligten aber, dass solche Gespräche in den letzten Jahren nie konstruktiv liefen. Wahrscheinlich kommt deshalb ein Normenkontrollverfahren in Karlsruhe. Es könnte rechtzeitig vor der nächsten Wahl im Herbst 2025 abgeschlossen sein.  (mit dpa)

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