Neues Problem beim 49-Euro-Ticket

von Redaktion

VON SEBASTIAN HORSCH

München/Berlin – Es soll das Reisen innerhalb Deutschlands günstiger und einfacher machen – doch das 49-Euro-Ticket erweist sich als schwierige Geburt. Nachdem Bund und Länder zunächst lange über die Finanzierung gestritten hatten, drohen nun juristische Fallstricke. Der Bundesrechnungshof (BRH) erkennt verfassungsrechtliche Probleme.

Ende Januar hatten sich Bund und Länder nach langem Hin und Her auf die Einführung zum 1. Mai geeinigt. Ursprünglich sollte die Nachfolge-Lösung des vorübergehenden 9-Euro-Tickets bereits zum Jahreswechsel kommen – doch der Zeitplan rutschte nach hinten. Denn die Kostenverteilung machte Probleme. Erst im November konnten sich Bund und Länder darauf einigen, dass jeder die Hälfte der anfallenden drei Milliarden Euro bis 2025 übernimmt.

Doch genau diese Regelung könnte nun Probleme verursachen. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags, der unserer Zeitung vorliegt, stützt der Rechnungshof die Einschätzung mehrer Bundesministerien, dass die getroffene Vereinbarung, die Kosten für das Ticket über die sogenannten Regionalisierungsmittel auszugleichen, problematisch sei. Dafür werden in dem Papier mehrere Gründe genannt. Ein Grundkonflikt: Nach dem Grundgesetz seien die Länder für den ÖPNV zuständig. Wenn der Bund sie nun über die Regionalisierungsmittel unterstütze, würden diese Mittel zu Landesmitteln, die einer Zweckbindung unterlägen. Doch gleichzeitig entscheiden die Länder laut Grundgesetz selbstständig, wofür sie ihre Haushaltsmittel einsetzen.

Der Rechnungshof argumentiert, statt einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wäre ein Gesetz besser gewesen. Denn die Behörde sieht „Risiken“, Einzelheiten zu einem mit Regionalisierungsmitteln finanzierten Deutschlandticket nur in einer verbindlichen Vereinbarung festzuschreiben. Der Bund könne etwa keine einheitlichen Tarifregelungen erzwingen, sondern nur Anreize durch zusätzliche Mittel geben und politischen Druck ausüben. „Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern auch bei beiderseitiger Zustimmung“ seien zudem unzulässig, so der Rechnungshof – eine Vereinbarung zwischen beiden, die auf eine Kompetenzverschiebung hinausliefe, sei ebenfalls nicht möglich. Auch die Verpflichtung der Länder zur Mitfinanzierung des Tickets sei „mit Risiken behaftet“.

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) zeigt sich angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesrechnungshofs alarmiert. „Seit Monaten fordere ich den Bund auf, seine Hausaufgaben beim Deutschlandticket zu machen“, sagt er unserer Zeitung. „Wir in Bayern sind auf die Einführung zum 1. Mai vorbereitet. Es wäre eine riesige Blamage für den Bund, wenn das Ticket auf der Zielgerade noch scheitern würde.“ Bernreiter betont: „Der Bund muss zu seiner Finanzierungsverpflichtung stehen und das rechtlich so schnell wie möglich auf sichere Beine stellen.“

Der fränkische Bundestagsabgeordnete und FDP-Finanzpolitiker Karsten Klein hält es gegenüber unserer Zeitung hingegen für „gut, dass noch mal jemand darauf hinweist, dass die Länder zuständig sind“. Der Bund unterstütze die Länder mit dem 49-Euro-Ticket bei einer wichtigen Zukunftsinvestition. „Es wäre angebracht gewesen, dass die Länder sich beim Deutschen Bundestag bedankt hätten.“ Stattdessen hätten diese „sich permanent über die Bundesmittel beschwert“.

Der Bundestag will am Donnerstag abschließend über die Finanzierung des Tickets abstimmen.

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