Berlin – Gestern beschlossen, morgen geändert: Die Ampel-Koalition will das soeben verabschiedete Gesetz zum neuen Wahlrecht sofort wieder anpassen. Nach Informationen unserer Zeitung haben SPD, Grüne und FDP verabredet, zum Start der nächsten Woche in neue Beratungen einzusteigen. Ziel, auch wenn es kurios klingt: den Rauswurf der CSU zu verhindern.
Die selben Wahlrecht-Unterhändler tagen dann in Berlin vertraulich wieder, bestätigen Regierungskreise. In Teilen der Koalition wächst die Sorge, ihr Wahlrecht werde als einseitig und speziell gegen die CSU gerichtet wahrgenommen. Tatsächlich ist es in der neuen Gesetzeslage möglich, dass die CSU ganz aus dem Bundestag fliegt, obwohl sie in Bayern stärkste Kraft ist und dutzende Wahlkreise direkt gewinnt. Dazu müsste sie bundesweit lediglich unter 5 Prozent bleiben (letztes Ergebnis 2021 waren 5,2 Prozent) – das ist aktuell nicht wahrscheinlich, aber möglich.
Für diesen Spezialfall sucht die Ampel nun Lösungen – nicht aus Mitleid mit der Opposition, sondern vor allem, um dem Vorwurf der Bayern-Feindlichkeit auszuweichen. Geplant ist entweder eine Spezialklausel, wonach sich die Fünf-Prozent-Hürde nur auf Bundesländer bezieht, wo man auch antritt – also für die CSU nur Bayern. Oder, was die wahrscheinlichere Lösung ist: Die Möglichkeit einer „Listenverbindung“ wird eröffnet. Dann könnten CDU und CSU als Einheit antreten, ohne zu einer Partei verschmelzen zu müssen. Bei dieser Lösung will die CSU allerdings nicht mitmachen, heißt es in München. Alles, was den Eindruck erwecken könnte, ein regionales Anhängsel der CDU zu sein, meiden die Christsozialen strikt.
Die Ampel will die Möglichkeit trotzdem öffnen. „Wir ziehen das durch“, sagt ein hoher Repräsentant. Die Union werde man wohl zu den Korrektur-Gesprächen später dazu laden. Ob die Fraktionschefs Friedrich Merz und Alexander Dobrindt jemanden entsenden, ist fraglich. Intern heißt es, die Union habe zur Bedingung für ernsthafte Gespräche mit der Regierung gemacht, dass die Grundmandatsklausel wieder ins Gesetz kommt. Diese Klausel besagt: Wer mindestens drei Direktmandate gewinnt, zieht in voller Fraktionsstärke in den Bundestag ein – ob mit 4,9 oder 5,2 Prozent. Das lehnen SPD, Grüne und FDP ab.
Ärger gibt es in Berlin um die Rolle von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Die Union hält ihr vor, sie sei parteiisch, statt im Wahlrecht-Zoff zu vermitteln. Bas meldete sich stattdessen in diesen Tagen mit weitergehenden Reformvorschlägen der Wahl-Gesetze zu Wort. So verlangte sie eine Regelung zur Parität von Mann und Frau im Bundestag, eine Senkung des Wahlalters auf 16 und eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre. Spezielle Wahlrecht-Regeln zur Parität hatten zwei Verfassungsgerichte in den Ländern Thüringen und Brandenburg bereits einkassiert.
Gleichzeitig wird in der Union kolportiert, Bas handle aus Eigennutz. Ein Nebeneffekt des nun beschlossenen Ampel-Wahlrechts ist ja, dass die Verringerung der Wahlkreise von 299 auf 280 doch nicht durchgezogen wird. Einer der bedrohten Wahlkreise wäre der von Bas gewesen. Aus Drucksachen des Bundestags geht hervor, dass geplant war, exakt Bas’ Wahlkreis 115 in Duisburg zu streichen, den sie seit 2009 ununterbrochen gewonnen hatte.
CHRISTIAN DEUTSCHLÄNDER