Nicht alles, was rechtlich straffrei bleibt, ist moralisch ohne Fehl. Die Justiz musste die Ermittlungen gegen die früheren Münchner Erzbischöfe Joseph Ratzinger und Friedrich Wetter einstellen – wegen Verjährung oder weil es keine Nachweise für strafrechtliches Handeln beziehungsweise Beihilfe zu Missbrauchstaten gab. Benedikts Anhänger werden sich bestätigt fühlen. Doch der Oberstaatsanwalt sagt auch: „Bedenkliche Personalentscheidungen gab es eine ganze Menge.“
Das Erzbistum München und Freising hat gestern keine Generalabsolution bekommen, was den Umgang mit Missbrauchstätern in der Vergangenheit betrifft. Menschen, die als Ministranten von Priestern missbraucht worden sind, werden nicht verstehen, warum die Vorgesetzten straffrei davonkommen, die Missbrauchstäter einfach nur versetzt haben. Denn so konnten Verbrecher ihr zerstörerisches Werk fortsetzen. Der verstorbene Papst Benedikt XVI. und der frühere Münchner Erzbischof Friedrich Wetter tragen Verantwortung für ihr Tun und ihr Unterlassen. Die weltliche Justiz mag sie nicht verurteilen können, aber auf ihrem kirchlichen Wirken liegt ein Schatten. Strafrechtlich sind diese Missbrauchsfälle im Erzbistum damit abgehandelt – es sei denn, es melden sich Opfer nicht verjährter Taten. Zivilrechtlich steht die Klärung noch aus. Und die kann ganz anders ausfallen, wenn es um Schadenersatz geht.
Claudia.Moellers@ovb.net