Bürgerschaftswahl ohne AfD

von Redaktion

Bremen: Wahlleitung beschließt Aus für zerstrittenen Verband

Bremen – Die AfD darf bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 14. Mai nicht antreten. Der Landeswahlausschuss verwarf gestern zwei konkurrierende AfD-Listen für die Stadt Bremen und die Liste für die Stadt Bremerhaven. Die Entscheidung ist vor der Wahl endgültig. Sowohl die AfD-Vertreter vor Ort als auch der AfD-Bundesvorstand kündigten an, nach der Wahl das Ergebnis anzufechten.

Wegen eines tiefen Konflikts in der AfD im kleinsten Bundesland stand die Zulassung zur Wahl seit Langem infrage. Zwei Landesvorstände streiten sich, welcher legitim ist. Sie reichten für die Stadt Bremen konkurrierende Listen ein. Ein Wahlvorschlag stammte von einem „Rumpfvorstand“ um Landesvize Sergej Minich. Der andere kam von einem „Notvorstand“ um die Abgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.

Der Wahlbereichsausschuss Bremen hatte beide Listen als unzulässige Doppelbewerbung abgewiesen. Dagegen legten beide Lager Beschwerde ein. Der übergeordnete Landeswahlausschuss kam zum gleichen Ergebnis, stützte sich aber auf andere juristische Gründe. Er bemängelte am Wahlvorschlag des Notvorstands, dass die Einladung zur Aufstellung der Kandidaten nicht regelkonform erfolgt sei. Beim Rumpfvorstand wurde dessen Legitimation in Zweifel gezogen.

Den AfD-Wahlvorschlag für Bremerhaven hatte der dortige Wahlbereichsausschuss zunächst zugelassen. Aber auch dort stand Minichs Unterschrift unter dem Wahlvorschlag. Deshalb wurde auch diese Kandidatenliste unter Verweis auf die zweifelhafte Legitimation gekippt. Bei der Wahl 2019 errang die AfD mit 6,1 Prozent fünf Mandate.

Der Konflikt spaltet auch die AfD-Bundesgremien. Der Bundesvorstand stellt sich hinter Minich, die Schiedsgerichte in Bund und Land stützen den Notvorstand.

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