Tel Aviv – Mehr Macht für das Parlament, weniger rechtsstaatliche Kontrolle durch die Justiz: Mit ihren umstrittenen Gesetzesplänen zum Umbau des Justizsystems spaltet die rechts-religiöse Regierung von Benjamin Netanjahu die Gesellschaft in Israel. Ein Überblick:
Rechtsstaat
Die Justizreform ist ein zentrales Vorhaben der am weitesten rechts stehenden Regierungskoalition der Geschichte Israels. Sie zielt darauf ab, die Befugnisse der Justiz drastisch einzuschränken. Netanjahu stellt die Reform als notwendig dar, um das Gleichgewicht in der Gewaltenteilung wiederherzustellen. Der Ministerpräsident und seine Koalitionspartner argumentieren, die Judikative in Israel habe derzeit zu viel Macht. Kritiker sehen darin hingegen einen Angriff auf den Rechtsstaat, denn Israel hat keine Verfassung. Stattdessen fungieren die Grundgesetze als solche. Dem Obersten Gerichtshof kommt daher eine umso wichtigere Rolle zu: Ihm obliegt das Urteil über ihre Verfassungsmäßigkeit. So kann der Gerichtshof vom Parlament verabschiedete Gesetze derzeit noch außer Kraft setzen, wenn er sie für diskriminierend hält.
Aufhebungsklausel
Nimmt das Parlament die Reform an, könnten die Abgeordneten jegliche Entscheidungen der Obersten Richter aufheben. Dazu bedarf es laut Gesetzentwurf lediglich einer einfachen Mehrheit im Parlament. Ungeachtet der landesweiten Massenproteste und Vermittlungsversuche seitens Präsident Herzog billigten die Abgeordneten den Entwurf in einer ersten Lesung Mitte März. Kritiker warnen, es könne damit nahezu unkontrollierte Befugnisse der Legislative geben.
Richterernennung
Ein weiteres Kernelement der Reform betrifft die Ernennung der Obersten Richter. Bislang stimmt über die Zusammensetzung des Obersten Gerichts ein vom Justizminister beaufsichtigtes Gremium aus Politikern, Richtern und Mitgliedern der Anwaltskammern ab. Die geplante Neuregelung würde jedoch der Regierung die Kontrolle über die Ernennung der Obersten Richter übertragen. Ein nach den Protesten leicht abgeschwächter Gesetzentwurf sieht nun elf statt vorher neun Gremiumsmitglieder vor. An einer Mehrheit der Regierung würde dies aber nichts ändern. Zudem soll die Regierung laut dem Entwurf zwei Richter selbst ernennen können.
Ministerpräsident
Ein weiteres Gesetz, das bereits in der vergangenen Woche verabschiedet wurde, erschwert eine Amtsenthebung des israelischen Ministerpräsidenten. Die Opposition verurteilte den Schritt als maßgeschneidertes Gesetz zugunsten von Netanjahu, gegen den ein Prozess wegen Korruption läuft.
„Angemessenheit“
Künftig sollen Oberste Richter zudem keinen Gebrauch mehr von der sogenannten Angemessenheitsklausel machen können. So hatte sich das Oberste Gericht etwa im Fall von Netanjahus Wunschminister Arie Deri gegen dessen Ernennung gestellt, weil dieser unter anderem wegen Korruption und Steuerhinterziehung verurteilt ist.
Rechtsberater
Justizminister Jariv Levin will zudem die Befugnisse von Rechtsberatern der Regierung einschränken. Derzeit haben deren Vorgaben nahezu gesetzliche Gültigkeit, da sich das Oberste Gericht in seinen Urteilen immer wieder auf sie beruft. Geht es nach Levin, sollen die Vorschläge künftig eine ratgebende Funktion haben, rechtlich aber nicht bindend sein.