Köln – Begleitet von einem großen Medienaufgebot hat vor dem Kölner Landgericht eine mit Spannung erwartete Befragung von Kardinal Rainer Maria Woelki begonnen. In dem presserechtlichen Verfahren klagt der Kölner Erzbischof gegen einen Bericht der „Bild“-Zeitung, wonach er im Jahr 2017 einen Priester beförderte, obwohl er eine Warnung der Polizei vor einem Einsatz des Geistlichen in der Jugendarbeit und ein anderes Dokument aus dessen Personalakte gekannt habe.
Vor der für Pressesachen zuständigen 28. Zivilkammer bekräftigte Woelki, dass er von beiden Schriftstücken keine Kenntnisse gehabt habe. Er habe damals nur gerüchteweise von einem lange zurückliegenden und nicht strafbaren sexuellen Kontakt des Priesters mit einem 16-jährigen Prostituierten sowie von „weiteren Gerüchten“ gehört. Er selbst habe bis heute nicht die Personalakte gesehen oder in den Händen gehalten. Der Kardinal beeidete seine Aussagen mit dem Satz „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.“ Eine Entscheidung in dem Verfahren soll am 26. April verkündet werden.
Das Landgericht Köln hatte Anfang März festgelegt, den Erzbischof als Partei persönlich zu befragen, nachdem zuvor schon zwei Zeugen gehört worden waren. So hatte die frühere Sekretärin von Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, ausgesagt, sie habe Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern informiert.