Ab heute ist es von Gesetzes wegen verboten, den Kauf einer Immobilie bar zu bezahlen. Das ist beileibe kein Aprilscherz. Ein neu eingefügter § 16a des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GWG) schreibt das vor. Das Verbot gilt unabhängig von der Höhe des Kaufpreises, also auch für kleinste Summen. Dazu ist es dem Käufer verboten, eine gekaufte Immobilie mit Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen zu bezahlen.
Um das neue Verbot kontrollieren zu können, sind von heute an die Notare verpflichtet, den Nachweis der unbaren Leistung aus einem Immobilienkaufvertrag zu verlangen. Erst wenn die bargeldlose Zahlung dem Notar durch Bankbestätigungen oder Kontoauszüge nachgewiesen ist, darf der Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt durch den Notar gestellt werden. Der Notar muss bei der „Zentralstelle für Finanztransaktionen“ (FIU) Meldung erstatten, wenn er die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht erhält.
Auch bisher schon ist es mit Sicherheit sehr selten vorgekommen, dass eine Immobilie bar bezahlt wurde. Diese Zahlungsform gänzlich zu verbieten aber ist eine Überziehung und ein düsteres Vorzeichen für das, was in Zukunft noch auf das Bargeld zukommen dürfte.
Die neue Regelung kompliziert und verzögert die Abwicklung von Immobilienkaufverträgen erheblich. Sie wird dazu der Vielfalt der Lebenswirklichkeit in keiner Weise gerecht.
Es gibt nämlich viele Immobilien, die überhaupt nicht wertvoll sind. Da ist die zwei Hektar große saure Wiese auf dem Lande, die ein Landwirt auf seinen Schwager für 8000 Euro übertragen will. Auch in den Gemeinden gibt es wertlose Immobilienstücke, wie zum Beispiel die vor allem in norddeutschen Orten üblichen „Lohnen“ zwischen zwei Grundstücken. Diese Streifen gehören meistens beiden Nachbarn gemeinsam, sind aber eigene Grundstücke ohne materiellen Wert. Sie werden für einen Euro symbolischen Kaufpreis übertragen. Sogar für solche „Finanztransaktionen“ darf es künftig keine Barzahlung mehr geben. Auch ein solches Geschäft muss sich messen lassen an dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten.
Was jetzt für Immobilien gilt, ist aber nur ein weiterer Schritt gegen das Bargeld überhaupt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser möchte generell Barzahlungen von zunächst mehr als 10 000 Euro verbieten. EU-Länder wie Frankreich und Spanien aber haben heute schon Bargeldgrenzen von 1000 Euro. Beim Kauf von Gold- oder Silbermünzen gilt heute schon auch bei uns eine Ausweispflicht ab einer Summe von 2000 Euro.
Der tiefere Grund für die fortlaufenden Steigerungen der Verbotskultur gegen das Bargeld liegt darin, dass es so etwas wie geprägte Freiheit ist. Der moderne Staat will uns normale Bürger immer mehr in allen unseren Handlungen überwachen. Wir stehen sozusagen unter Generalverdacht, der es rechtfertigen soll, eine unserer wichtigen Freiheiten, nämlich die Vertragsfreiheit, immer mehr einzuschränken. Mit dem Menschenbild des Grundgesetzes haben solche Regelungen wenig zu tun, auch wenn sie im Sinne der Verbrechensbekämpfung gut gemeint sein mögen.
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