Anklage gegen Donald Trump

Zur Verurteilung ist es noch weit

von Redaktion

VON FRIEDEMANN DIEDERICHS

Donald Trump hat erneut Geschichte geschrieben – als erster Ex-Präsident, dem formell eine Straftat vorgeworfen wird. Der Schritt der New Yorker Staatsanwaltschaft hatte sich abgezeichnet. Doch wer sich nun denkt, Trump bald hinter Gittern oder einen Rückzug von seiner erneuten Bewerbung für das Weiße Haus zu sehen, sollte die zahlreichen Unwägbarkeiten des Falles einkalkulieren. Zum einen muss daran erinnert werden, dass Geschworenen-Jurys, die solche Anklagen empfehlen, niemals die Seite des Beschuldigten anhören. Der angebliche Straftäter und seine Anwälte kommen erst im Prozess zu Wort. Der Manipulation der Geschworenen durch die Ermittler waren dabei – eine Kuriosität im US-Justizsystem – schon immer Tür und Tor geöffnet, zumal den in der Jury sitzenden Bürgern oft juristischer Sachverstand fehlt. Und bei einer Verhandlung bedarf es dann nur eines einzigen zweifelnden Geschworenen, um eine Verurteilung zu vermeiden.

Und die politische Zukunft? Die Reizfigur Trump wird weiter seine Unschuld in der Schweigegeld-Affäre beteuern und versuchen, sich den Fans als Märtyrer zu präsentieren. Augen zu und durch – das war schon immer die Devise Trumps, der in Umfragen weit vor seinem parteiinternen möglichen Konkurrenten Ron DeSantis liegt. Doch kann der Ex-Präsident diese Taktik durchhalten, wenn es auch in anderen Bundesstaaten zu Anklagen kommen sollte? Irgendwann könnte ein Bewerber, der gleich mehrfach Straftaten beschuldigt wird, auch für die treueste Basis unwählbar werden.

redaktion@ovb.net

Artikel 11 von 11