Berlin – Mit dem Kompromiss der Ampel-Koalition zum lange Zeit umstrittenen Gebäudeenergiegesetz kommt das Ende von Öl- und Gasheizungen in Deutschland. Es wird allerdings ein Ende auf Raten sein, weil es Übergangs- und Ausnahmeregelungen geben soll. Und ein wenig wird es auch einfach der Markt über den Preis regeln, so die Kalkulation der Bundesregierung.
Die Austauschpflicht: Die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen ist vom Tisch. Diese können auch nach dem 1. Januar 2024 weiterbetrieben und auch repariert werden, wenn sie ausfallen. Generell aber gilt: Wer nach diesem Stichtag eine Heizung einbauen lässt, der muss dafür sorgen, dass diese mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das gilt für Neubauten ebenso wie für ältere Häuser. Ersatzgeräte: Wenn eine Öl- oder Gasheizung nicht mehr zu reparieren ist, sollen Hauseigentümer nicht wochenlang im Kalten sitzen müssen, weil Wärmepumpen nicht kurzfristig lieferbar sind. Sie können daher erneut einen Öl- oder Gasbrenner einbauen, was in der Regel viel schneller geht. Allerdings muss diese Heizung später ökologisch nachgerüstet werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Dafür gibt es eine Frist von drei Jahren. Möglich wäre zum Beispiel, die konventionelle Gasheizung mit einer Wärmepumpe zu ergänzen. Wärmepumpen-Pflicht: Die beteiligten Ministerien – Wirtschaft, Bau, Finanzen – betonen, dass es eine Technologieoffenheit gebe. Es sei auch möglich, Solarthermie zu nutzen oder ein Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasheizung einzubauen, bei dem die Gasheizung an kalten Tagen einspringt. Möglich sind auch andere Varianten wie Stromdirektheizungen, Biomasse oder Anschluss an ein Wärmenetz. Heizen mit Wasserstoff dürfte für die meisten Hausbesitzer schon wegen der momentan hohen Anschaffungskosten nicht attraktiv sein. Die Hauruck-Heizung: Wer beim Heizen rein mit Öl und Gas bleiben will, könnte sich vor 1. Januar noch schnell einen neuen Brenner einbauen lassen. Das wäre zulässig. Aber: Der steigende CO2-Preis im Gebäudebereich dürfte das Heizen nur mit fossilen Brennstoffen schnell sehr teuer machen. Und: Am 31. Dezember 2044 ist mit dem Heizen ausschließlich mit Öl und Gas definitiv Schluss.
Die Ausnahmen: Die Ampel hat festgelegt, dass für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, die Pflicht zum Umstellen auf Erneuerbare entfällt. Geht ihre bisherig Öl- oder Gasheizung kaputt, kann sie durch eine ebensolche ersetzt werden. Aber: Wird das Haus vererbt oder verkauft, greift das neue Recht mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Härtefallregelungen gibt es zudem für einkommensschwache Haushalte. Etagenheizungen: Laut „Handelsblatt“ bleibt es bei sehr harten Regelungen für Etagenheizungen. Fällt die erste Gasetagenheizung aus, haben die Eigentümer drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie das gesamte Gebäude auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Auch hier soll es Übergangsfristen geben, Härtefallregelungen und Ausnahmen, wenn der Ertrag nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Investitionen steht. Details: offen. Die Förderung: Die Ampel verspricht Hilfen. Die Details, insbesondere die Höhe der Förderung, sind aber noch nicht bekannt. Laut Finanzministerium soll es eine Art Abwrackprämie für alte Anlagen geben. U. STEINKUHL