Grüne wollen Wasser besser schützen

von Redaktion

Landtagsfraktion fordert strengeres Gesetz, das unter anderem mehr Schutzgebiete ausweist

München – Mehr Schutzgebiete, strengere Auflagen zur Nutzung, Einführung eines Entnahmegelds und eines Katasters: Zum Schutz der knapper werdenden Ressource Trinkwasser planen die Grünen im Landtag ein bayerisches Wassersicherungsgesetz. „Der Schutz unseres Wassers hat oberste Priorität. Wir wollen unser Wasser absichern vor der Ausbeutung durch Konzerne, vor Verschmutzung und Verschwendung und vor einer Staatsregierung, die noch immer nicht verstanden hat, wie wichtig es gerade in Zeiten des Klimawandels ist, unser Lebenselixier Wasser zu sichern“, sagte Fraktionschef Ludwig Hartmann. Das Gesetz werde bis Pfingsten in den Landtag eingebracht.

Nach Hartmanns Worten wäre das Wassersicherungsgesetz ein Novum in Deutschland und bilde einen Überbau zu bestehenden Gesetzen. Die Menschen im Land seien zu Recht besorgt. „Dürren und Wassermangel sind in einigen Landesteilen längst keine Ausnahme mehr.“

CSU und Freien Wählern warf Hartmann vor, die Interessen von Konzernen über die Trinkwasserversorgung der Menschen zu stellen. Er verwies auf die jüngst erst nach einem öffentlichen Protest gestoppten Pläne, die Schutzvorschriften über eine Novelle des Landesentwicklungsprogramms (LEP) für Grundwasser aufzuweichen. Das Wassersicherungsgesetz umfasst mehrere Eckpunkte:

Tiefengrundwasser: Neue Tiefenwassernutzung soll verboten werden. Einzige Ausnahme: die öffentliche Versorgung. Eine Beimischung von Tiefengrundwasser sei nur in Sonderfällen gestattet, wie aktuell etwa im bayerischen Chemiedreieck schon jetzt der Fall. „Aber es soll die Ausnahme bleiben“, sagt Hartmann.

Wasserschutzgebiete: Bis 2030 sollen zwölf Prozent der Landesfläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden. Dieses Ziel sei im Gesetz fest verankert. „Wir haben in Bayern aktuell nur auf fünf Prozent der Landesfläche Wasserschutzgebiete. Das ist zu wenig.“ Andere Länder wie Hessen oder Baden-Württemberg hätten bis zu 20 Prozent ihrer Landesfläche für den Schutz des Wassers ausgewiesen. Die Ausweisung solle durch die Bezirksregierungen erfolgen.

Entnahmeentgelt: Pumpt eine Firma oberflächennahes Grundwasser ab, soll dies acht Cent pro Kubikmeter kosten. Nützt ein Unternehmen das noch wertvollere Tiefenwasser, soll es künftig einen Euro pro Kubikmeter Wasser bezahlen. Die Einnahmen können in die Sanierung der Grundwasserkörper investiert werden. In 13 von 16 Bundesländern sei ein Wassercent gängige Praxis: „Kommerzielle Nutzer werden so zum Sparen angehalten.“ Aktuell würden sich große Konzerne den kostenlosen Zugang zum bayerischen Grundwasser verschaffen. Die Staatsregierung habe zwar einen Wassercent angekündigt, ob der komme, sei aber alles andere als sicher.

Entnahme-Kataster: Aktuell gibt es im Freistaat kein zentrales Register, das aufzeigt, wer wo wie viel Wasser aus dem Boden pumpt. „Es geht zu wie im Wilden Westen“, sagt Hartmann. „Wir wollen wissen, wofür und von wem unser wertvollstes Allgemeingut genutzt wird.“

Dezentrale Versorgung: Der Erhalt der ortsnahen Trinkwasserversorgung wird als Pflicht zur Daseinsvorsorge ins Landesplanungsgesetz aufgenommen. Hartmann: „Dass wir in Bayern die Menschen über regionale Brunnen mit Trinkwasser versorgen können, ist ein hohes Gut. Das gilt es zu bewahren.“ MARCO HADEM

Artikel 1 von 11