So soll Cannabis legal werden

von Redaktion

VON JÖRG RATZSCH

Berlin – In Deutschland soll der Besitz von Cannabis bald straffrei sein und ein Erwerb der Droge zumindest über Umwege legal möglich werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) stellten am Mittwoch überarbeitete Pläne der Ampel-Koalition für eine Cannabis-Legalisierung vor. Die Gesetzgebung soll noch im April starten. Die Pläne gehen längst nicht so weit wie das ursprüngliche Konzept. Legalisierungsgegner warnten dennoch davor.

Erlauben will die Ampel demnach künftig den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis – das ist in etwa so viel wie drei Esslöffel Müsli; daraus ließen sich Dutzende Joints drehen. Legal sein soll auch der Anbau von maximal drei Pflanzen. Außerdem will die Bundesregierung den Anbau und die Abgabe der Droge in Cannabis-Clubs ermöglichen, die zudem „sieben Samen oder fünf Stecklinge“ für den Eigenanbau abgeben dürften, wie Lauterbach erläuterte.

Die ursprünglich geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rausch-Produkte frei an Erwachsene verkauft werden könnten, kommen dagegen erst einmal nicht, weil das auf Widerstand bei der EU in Brüssel gestoßen war.

Die neuen Eckpunkte für das Legalisierungsvorhaben sind ein Zwischenschritt. Noch im April soll ein erster konkreter Gesetzentwurf zur Legalisierung vorgelegt werden. Dieser müsste nach Abstimmung in der Regierung und Kabinettsbeschluss später noch durch Bundestag und Bundesrat. Özdemir zufolge will die Ampel versuchen, das Gesetz so zu gestalten, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss. Die Bundesländer könnten dann lediglich Einspruch erheben und das Gesetz verzögern.

Die Eckpunkte im Einzelnen – im Gesetzgebungsverfahren kann sich daran noch einiges ändern:

. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt straffrei, eine solche Menge darf auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.

. Maximal drei „weibliche blühende Pflanzen“ sind im Eigenanbau erlaubt – geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.

.  „Nicht-gewinnorientierte“ Vereine mit maximal 500 Mitgliedern dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Das Mindestalter ist 18. Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen nicht für sich Werbung machen. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten.

.  Maximal dürfen pro Club-Mitglied 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm pro Monat, zudem soll für sie eine Obergrenze beim Wirkstoffgehalt festgelegt werden. Die Kosten sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden, gegebenenfalls kommt ein zusätzlicher Betrag je abgegebenes Gramm dazu.

.  In den Vereinsräumen soll nach derzeitigen Plänen nicht konsumiert werden dürfen. Das ist allerdings in der Koalition noch umstritten, wie Özdemir sagte. Auch Alkoholausschank ist dort verboten. Zudem gilt ein Mindestabstand für die Clubs zu Schulen und Kitas.

. In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.

. Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Auch entsprechende laufende Straf- und Ermittlungsverfahren werden beendet.

. Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.

.  In einem zweiten Schritt sollen in Kommunen mehrerer Bundesländer in Modellprojekten „kommerzielle Lieferketten“ ausprobiert werden, von der Produktion über den Vertrieb bis zum Verkauf in Fachgeschäften. Die Projekte sollen wissenschaftlich begleitet, auf fünf Jahre befristet und auf die Einwohner dieser Kommunen beschränkt sein. Da hier aber voraussichtlich die EU mitreden darf, ist im Moment unklar, ob es am Ende so kommt.

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