Bundesverfassungsgericht berät über Wahlrechtsreform – von 2020

von Redaktion

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern mit der Verhandlung über eine Wahlrechtsreform begonnen – die allerdings schon nicht mehr aktuell ist. In Karlsruhe geht es um eine mit den Stimmen der Großen Koalition im Jahr 2020 beschlossene Neuregelung, derzufolge bis zu drei Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen werden sollten. Die damaligen Oppositionsfraktionen von FDP, Linkspartei und Grünen hielten die Reform für verfassungswidrig. Der Kompromiss von Union und SPD sah auch vor, dass weitere Überhangmandate in begrenztem Umfang mit Listenmandaten derselben Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden sollten. FDP, Linke und Grüne sahen einen Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien und die Wahlrechtsgleichheit. Da das Gericht ihren Eilantrag kurz vor der Bundestagswahl 2021 ablehnte, galt für diese das neue Wahlrecht.

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