München – Selbst nach den Maßstäben des Bundestages, wo Debatten gerne feurig werden, ging es an diesem Vormittag ungewöhnlich lebhaft zu. Die Opposition verurteilte die Pläne der Ampel zur Wahlrechtsreform wahlweise als „Anschlag auf die Demokratie“ oder schmähte sie als „hingerotzt“. Die Drohung mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht fehlte ebenso wenig wie der Hinweis, im Falle eines Machtwechsels das unselige Gesetz gleich wieder zu kassieren.
Einen Monat ist die Abstimmung jetzt her, doch das Thema wühlt die Akteure weiter auf. Es sind die Urheber selbst, bei denen inzwischen Vorbehalte keimen. Laut „Zeit Online“ erwägen Teile der Grünen, die Reform in einem Punkt zu entschärfen. Die Grundmandatsklausel solle nun doch nicht gekippt werden, plädieren vor allem Vertreter der Länder.
Mit dieser Klausel kann die Fünf-Prozent-Hürde bisher umgangen werden, sofern eine Partei drei Direktmandate gewinnt. Bei der Wahl 2021 profitierte die Linke davon, aber auch für die CSU ist sie von Bedeutung. Bundesweit kam sie auf 5,2 Prozent, in Bayern siegte sie in 45 von 46 Kreisen. Die Grenze, an der der Verlust aller Direktmandate droht, wäre nach dem neuen Gesetz gefährlich nahe.
Bezeichnenderweise kommen die Einwände bei den Grünen vorrangig aus Bundesländern, wo man selbst an der Regierung beteiligt ist – oder eine Wahl ansteht. Kritiker sehen ein verheerendes Signal an die Bürger. Der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Spitzenkandidat bei der Wahl im Herbst, haderte dem Bericht zufolge, es entstehe der Eindruck, als wolle die Ampel mit der Reform gezielt der Opposition schaden. Das gefährde das Vertrauen in die Demokratie, zudem mache man der Union im Wahlkampf ein Geschenk.
Tatsächlich hat die CSU die Vorlage dankbar aufgenommen. Bayern solle „mundtot“ gemacht werden, empörte sich Markus Söder kurz nach der Abstimmung, das Thema dürfte ihm bis 8. Oktober noch viel Munition bieten. Es sei denn, die grünen Pläne werden konkret. Aber selbst innerhalb der Partei ist das Stimmungsbild diffus. Die Bundestagsfraktion etwa bekannte sich gestern ausdrücklich zu der Reform.
Gleichzeitig denken offenbar auch auf Bundesebene erste grüne Spitzenpolitiker darüber nach, wie die umstrittene Klausel wieder aktiviert werden könnte. Ein denkbarer Weg wäre über den Bundesrat, der mit einer Einspruchsmehrheit das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verweisen könnte. Mulmig ist den Grünen laut „Zeit“ trotzdem. Sie sorgen sich, dass der Kampf um die Klausel die gesamte Reform gefährden könnte.
Dass die nicht frei von Mängeln ist, wird auch in anderen Ampel-Parteien nicht bestritten. Auch hier sind es vorrangig Landespolitiker, die sich offen äußern. Bayerns FDP-Chef Martin Hagen räumt ein, „nicht hundertprozentig glücklich“ mit dem Gesetz zu sein. Die Grundmandatsklausel empfindet er zwar als „Fremdkörper“, weil sie der Linken als Lohn für drei Direktmandate volle Fraktionsstärke sichere, aber beim Umgang mit der CSU erkennt auch er Handlungsbedarf. Hagen empfiehlt den Christsozialen eine Listenverbindung mit der CDU. Auch wenn sie die eigentlich scheuen, weil sie nicht bloß als süddeutsches Anhängsel wahrgenommen werden wollen.
Auf die Ampel sieht er hingegen keine neuen Belastungen zukommen. Die jüngsten Differenzen spielten sich nur innerhalb einer Partei ab, nicht in der ganzen Koalition. Hagen rät: „Das müssen die Grünen intern klären.“