Es klingt nach dem ganz großen Knall. Verfassungswidrig ist der von Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission vorgelegte Vorschlag für eine Krankenhausreform – so hat es ein von Bayern und anderen Ländern beauftragtes Gutachten ergeben. Doch in Wahrheit wurde Lauterbachs ursprünglicher Plan nicht gestern gesprengt, sondern ist schon vorher leise implodiert.
Mit Leveln und Leistungsgruppen wollte der Bundesgesundheitsminister aus Berlin regeln, wo von Kiel bis Garmisch welche Gesundheitsleistung erbracht werden darf. Was in der Theorie zunächst sinnvoll wirken mag, sorgte bei näherer Betrachtung schnell für Panik in den Kliniken und Landkreisen. Jeder legte die von Lauterbach und seinen Experten präsentierte Schablone bei sich an. Welche Abteilung verliert unser Krankenhaus? Was bedeutet das für die Versorgung? Sämtliche kleinen und großen Webfehler des Konzepts wurden überdeutlich. Und der Minister musste immer weiter zurückrudern.
In einem liegt Lauterbach noch immer richtig: Eine Reform muss kommen. Andernfalls droht ein unkontrollierter Überlebenskampf finanziell und personell ausgehungerter Häuser. Doch statt durchsetzbare Wege für die bestmögliche erreichbare Lösung zu suchen, konnte der selbstgewisse Gesundheitsexperte in ihm der Versuchung nicht widerstehen, eine „Revolution“ anzukündigen. Ein vermeintlicher Masterplan sollte allen zeigen, wie es laufen müsste. Als Minister muss er diesen Plan nun Stück für Stück der Realität anpassen.
Sebastian.Horsch@ovb.net