Berlin – Ein von den unionsgeführten Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vorgelegtes Rechtsgutachten hält die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Krankenhausreform für verfassungswidrig. Vor allem werde die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie das Primat der Krankenhausplanung der Länder missachtet, erklärten die Gesundheitsminister der drei Länder. Gleichzeitig zeigten sie sich aber auch zu einer Verständigung bereit.
Lauterbach ließ von einer Regierungskommission Vorschläge für eine Krankenhausreform erarbeiten, die am 1. Januar in Kraft treten soll. Damit sollen die Kliniken in die drei verschiedenen Versorgungslevel Grundversorgung, Schwerpunktversorgung und Maximalversorgung aufgeteilt werden. Außerdem soll das Vergütungssystem verändert werden.
Der für das Gutachten verantwortliche Augsburger Rechtsexperte Ferdinand Wollenschläger erklärte, jede bundesrechtliche Regelung für die Krankenhausfinanzierung und -versorgung finde dort ihre Grenze, wo der Bund strukturrelevante Regelungen treffe.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, das derzeitige Reformkonzept bedeute einen erheblichen Eingriff in die Planungshoheit der Länder und müsse korrigiert werden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte das Gutachten im Grundsatz, merkte aber an, es befasse sich mit überholten Plänen und werde von anderen Gutachtern nicht bestätigt. Gemeinsam mit den Ländern werde man „die dringend notwendige Reform“ erarbeiten. afp/epd » KOMMENTAR