Berlin – Altkanzler Gerhard Schröder bekommt sein Büro im Bundestag nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Berlin hat seine Klage gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages abgewiesen, in dessen Folge das Büro stillgelegt wurde. Der Bundestag könne alleine entscheiden, wofür er das Geld ausgibt, befand das Gericht. „Zwar gibt es seit über 50 Jahren eine einheitliche und dauernde Übung, nach der Bundeskanzler a.D. ein Büro mit Stellenausstattung erhalten“, erklärte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter. Ein Anspruch ergebe sich daraus aber nicht.
Dagegen spricht nach Überzeugung des Gerichts die Budgethoheit des Parlaments, die verfassungsrechtlich garantiert ist. Schröder kann sich auch nicht auf den Grundsatz der Gleichbehandlung berufen. Die Einrichtung eines solchen Büros richte sich allein nach öffentlichem Interesse.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der SPD-Politiker kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen (Az.: VG 2 K 238/22). Und er könnte gegen die SPD-Fraktion klagen, wenn es um die bloßen Räumlichkeiten geht. Denn die sieben Räume im Gebäude des Bundestags hatte die Fraktion dem Altkanzler zur Verfügung gestellt. Geklagt hatte Schröder jedoch gegen das Bundeskanzleramt, dem Büro und Personal formal unterstellt sind.
Bei der Verhandlung in Berlin war der 79-Jährige nicht. Schröder sei verreist und werde sich auch nach dem Urteil zunächst nicht äußern, erklärte sein Anwalt Michael Nagel. Schröder steht wegen seiner Verbindungen zu Russland und Präsident Wladimir Putin massiv in der Kritik gestanden – auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben.
Der Vorgang ist bislang einmalig in der deutschen Geschichte und wirft ein Schlaglicht auf die mit Steuergeld finanzierte Ausstattung früherer Funktionsträger. Angela Merkel (CDU) verfügt seit Amtsende über ein Büro mit neun teilweise hoch besoldeten Mitarbeitern. Im Fall Schröder geht es um sieben Räume und zuletzt vier Stellen. MARION VAN DER KRAATS