12. Mai 1953: Der Bundestag verabschiedet das „Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften“ und beschließt die Einrichtung einer aufsichtführenden Bundesprüfstelle.
12. Mai 1953: Der Bundestag verabschiedet das „Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften“ und beschließt die Einrichtung einer aufsichtführenden Bundesprüfstelle.