Bayern klagt gegen Wahlreform

von Redaktion

Herrmann: „Regierung schafft sich eigene Mehrheit“

München – Bayern klagt wie angekündigt gegen die umstrittene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Die neu geschaffenen Regeln verstießen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und das Bundesstaatsprinzip, argumentierte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung.

Am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat die von SPD, Grünen und FDP forcierte Reform passieren lassen. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand dort keine Mehrheit.

Mit der Reform soll die Zahl der Abgeordneten im momentan auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag auf 630 begrenzt werden. Erreicht werden soll das durch die Abschaffung der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate. Abgeschafft werden soll außerdem die sogenannte Grundmandatsklausel. Die ermöglicht es bisher Parteien, auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzuziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde landen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen. Die CSU kam 2021 auf 5,2 Prozent, gewann aber fast alle Direktmandate in Bayern. Würde die CSU unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen, würde sie nach dem neuen Wahlrecht also aus dem Bundestag fliegen, egal wie viele Wahlkreise sie direkt gewinnt. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) kritisierte deshalb die Ampel-Parteien scharf: „Die Regierung schafft sich eine eigene Mehrheit durch Wahlrecht“, sagte er.

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