Banges Warten auf Tag X

von Redaktion

VON MARC BEYER

München – Als Lina E. den Gerichtssaal betritt, wird sie noch mit tosendem Applaus begrüßt. Rund 100 Freunde, Bekannte und sonstige Unterstützer sind nach Dresden gekommen, doch lange währt die wohlwollende Stimmung nicht. Nachdem das Urteil gegen die junge Frau verkündet ist – fünf Jahre und drei Monate Haft –, muss die Sitzung unterbrochen werden, weil im Saal Tumulte ausbrechen.

Am Ende der fast 100 Verhandlungstage kommt dann eine überraschende Wendung: Der Vorsitzende Richter verkündete unter Jubel linker Aktivisten die Aussetzung des Haftbefehls. Lina E., die seit zweieinhalb Jahren in U-Haft sitzt, kann das Gefängnis unter Auflagen verlassen – bis das Urteil rechtskräftig ist. Ein heftiger Protest ihrer Unterstützer ist damit aber längst nicht vom Tisch.

Die Staatsschutzkammer des Oberlandesgerichts sprach die 28-jährige Studentin und einen gleichaltrigen Mitangeklagten der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und anderer Vorwürfe schuldig, zwei weitere Männer wurden wegen Unterstützung verurteilt.

Die Vorwürfe waren massiv. Zwischen 2018 und 2020 soll die Gruppe mehrere Neonazis – in einem Fall wohl auch einen Mann, der sich längst von der rechten Szene distanziert hatte – zusammengeschlagen haben und dabei extrem brutal vorgegangen sein. Hämmer und Äxte kamen zum Einsatz, die schwangere Freundin eines Neonazis wurde mit einer chlorhaltigen Flüssigkeit übergossen. Bei zwei der 13 Verletzten seien die Schäden lebensbedrohlich gewesen.

Der gestrige Richterspruch dürfte trotz der Aussetzung des Haftbefehls der Beginn einer neuen Gewalteskalation sein. Denn für den Fall eines Schuldspruchs hatte die linksautonome Szene für Samstag zu Protesten nach Leipzig gerufen. Sie spricht von einem „Tag X“ und kündigte im Vorfeld hohe Sachschäden an. Eine Million für jedes Jahr Freiheitsstrafe, das gegen die Vier verhängt wird. In der Summe sind es nun knapp 14. Das Strafmaß für E. liegt zwar deutlich unter den acht Jahren, die die Bundesanwaltschaft gefordert hatte – die Verteidigung aber hatte einen Freispruch verlangt. Immer wieder verwies sie auf Ausschreitungen der rechten Szene und die schleppenden Ermittlungen der Justiz. Beobachter hatten den Eindruck, das Quartett reklamiere für sich eine Art moralische Notwehr.

Eine Argumentation, die man von der Letzten Generation kennt: Wenn der Staat nicht handelt, dann tun wir es. Das kann ein Staat sich nicht bieten lassen. Es dürfe „keinen Raum für Selbstjustiz geben“, mahnte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Justizminister Marco Buschmann erinnerte: „Extremismus bekämpft man nicht mit Extremismus.“

Dass auch im linken Spektrum die Gewalt eskaliert, kennt man nicht nur in Berlin, Hamburg oder Leipzig – wo es bereits am Mittwochabend zu Ausschreitungen kam. Auch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bestätigt die Hemmschwelle, „auch schwere Straftaten zu begehen“, sei „deutlich gesunken.“ Das Aggressionspotenzial sei seit Jahren hoch, zudem würden „linksextremistische Straftaten persönlicher“. Aktuell rechnet das Amt 3640 Personen der Szene zu, 880 davon seien „gewaltorientiert“. Schwerpunkte sind München und Nürnberg.

Erst letzten Monat hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) darauf verwiesen, dass immer häufiger „Einzelpersonen Ziel enthemmter Gewalt“ seien. Die Gesamtzahl linker Straftaten sei zwar 2022 gesunken (von 471 auf 365), der Anteil der Gewalttaten aber auf 11,5 Prozent gestiegen.

Das Urteil von Dresden dürfte den Zorn der Szene weiter anfachen. Auch im Freistaat rechnet das Innenministerium mit nicht zwingend friedlichen Protestaktionen. Diese, heißt es vielsagend, „müssen aber nicht auf den Tag X beschränkt sein“.

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