Das Datum
6. Juni 2013: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass der Staat auch eingetragenen Lebenspartnerschaften Homosexueller die Steuervorteile beim Ehegattensplitting gewähren muss.
6. Juni 2013: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass der Staat auch eingetragenen Lebenspartnerschaften Homosexueller die Steuervorteile beim Ehegattensplitting gewähren muss.
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