6. Juni 2013: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass der Staat auch eingetragenen Lebenspartnerschaften Homosexueller die Steuervorteile beim Ehegattensplitting gewähren muss.
6. Juni 2013: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass der Staat auch eingetragenen Lebenspartnerschaften Homosexueller die Steuervorteile beim Ehegattensplitting gewähren muss.