Kowrow/Straßburg – Dem inhaftierten Kremlkritiker Alexej Nawalny drohen bei einem neuen Prozess in Russland viele weitere Jahre Haft. Das neue Gerichtsverfahren wegen angeblichen Extremismus gegen Nawalny begann in Russland am Dienstag mit einer Vorverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Das neue Gerichtsverfahren wegen angeblichen Extremismus gegen Nawalny begann in Russland am Dienstag mit einer Vorverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. „Es ist unmöglich, das Gericht zu sehen oder zu hören“, sagte Nawalnys Sprecherin Kira Jarmysch über die Vorverhandlung, die direkt in Nawalnys Strafkolonie abgehalten wird. Journalisten wurde der Zutritt demnach noch vor Beginn des eigentlichen Prozesses bei einer vorbereitenden Sitzung verwehrt.
Später teilte Jarmysch mit, dass der eigentliche Prozessbeginn auf den 19. Juni verlegt wurde. Ihren Angaben nach soll der Prozess dann öffentlich sein – allerdings weiter im Gefängnis stattfinden.
Wegen angeblichen Betrugs verbüßt Nawalny eine neunjährige Haftstrafe. Nun hat die Staatsanwaltschaft einen neuen Prozess mit insgesamt sieben Anklagepunkten gestartet – dazu zählen die Gründung und Finanzierung einer extremistischen Organisation. Sollte der 47-Jährige schuldig gesprochen werden, drohen ihm etwa 30 Jahre Gefängnis. International gilt er als politischer Gefangener.
Das Europäische Gericht für Menschenrechte (EGMR) hat Russland derweil wegen mangelnder Aufklärung des Giftanschlags auf Nawalny zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht in Straßburg bemängelte, dass ein politisches Motiv für den Mordversuch und eine mögliche Beteiligung von staatlichen Agenten nicht in Betracht gezogen worden seien. Nawalny sei in seinem Recht auf Leben aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden. Die Ermittlungen der russischen Behörden seien nicht nachvollziehbar. Nawalnys Recht auf Beteiligung am Verfahren sei ebenfalls nicht berücksichtigt worden. Russland wurde deshalb zur Zahlung von 40 000 Euro Schadenersatz verurteilt. Putin hat allerdings bereits angekündigt, Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr anzuerkennen.