Steinmeier nickt Wahl-Gesetz ab

von Redaktion

Umstrittene Reform vom Bundespräsidenten unterschrieben

Berlin – Die umstrittene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags kann in Kraft treten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz hierzu unterzeichnet. Das teilte das Bundespräsidialamt am Donnerstagabend mit. Das Gesetz muss nun nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es steht allerdings bereits fest, dass es vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden wird.

Die CSU-geführte Staatsregierung Bayerns hat schon beschlossen, in Karlsruhe zu klagen. Und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit einer abstrakten Normenkontrollklage die Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Die Union, aber auch die Linke fühlt sich durch die Reform benachteiligt und hält diese für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Gesetz war im März mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne, FDP und einiger AfD-Abgeordneter vom Bundestag beschlossen worden. Im Mai passierte es den Bundesrat. Anschließend wurde es im Bundespräsidialamt der üblichen juristischen Prüfung unterzogen.

Mit derzeit 736 Abgeordneten ist der Bundestag das größte frei gewählte Parlament der Welt. Das neue Wahlrecht deckelt die Zahl der Sitze bei 630. Es gibt keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Für die Stärke einer Partei im Parlament ist allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend. Auch die Grundmandatsklausel fällt jetzt weg. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Jede Partei, die in den Bundestag will, muss künftig bundesweit mindestens fünf Prozent holen. Das ist für die Linke existenzbedrohend, für die CSU wäre es nur im Fall eines schlechten Wahlergebnisses verheerend.

Die Linke hatte an Steinmeier appelliert, das Gesetz nicht auszufertigen. Dies geschah in der Geschichte acht Mal. Die beiden letzten Fälle gab es 2006, als Bundespräsident Horst Köhler erst das Gesetz zur Privatisierung der Luftraumüberwachung und später das Verbraucherschutzgesetz nicht unterzeichnete. ULRICH STEINKOHL

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