Debatte um Sterbehilfe

Hört auf die Richter!

von Redaktion

VON KLAUS RIMPEL

Es ist schon drei Jahre her, dass das Verfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hat – und noch immer gibt es kein neues Gesetz. Ärzte, die todkranken Patienten bei der Erlösung von unnötigem Leid helfen wollen, fürchten deshalb weiterhin juristische Konsequenzen.

Deshalb wäre es gut, wenn es endlich eine Neuregelung geben würde, die Medizinern und Sterbehilfe-Organisationen mehr Rechtssicherheit gibt. Vor allem aber würde ein Gesetz schwerstkranken Patienten helfen, die selbstbestimmt ihr von Schmerz oder Atemnot gepeinigtes Leben beenden möchten: Zusätzlich zu ihren gesundheitlichen Beschwerden, zusätzlich zur emotionalen Last gegenüber ihren Angehörigen sollten sie nicht auch noch von Angst vor dem Strafrecht gequält werden.

Nur: Der Gesetzgeber darf die klaren Karlsruher Vorgaben nicht ins Gegenteil verkehren! Die höchsten Richter erklärten in ihrem „Jahrhunderturteil“ (so der Schriftsteller Ferdinand von Schirach), dass der Suizid als „Akt autonomer Selbstbestimmung zu respektieren“ sei. Der Gesetzentwurf des SPD-Abgeordneten Lars Castellucci schwingt aber wieder mit der Verbotskeule für Sterbehelfer. Lebensmüde Schwerstkranke würden damit weiter vor unwürdige bürokratische Hürden gestellt.

Klaus.Rimpel@ovb.net

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