Dreizehn Jahre hat es gedauert, bis ein Gericht der Kirche – hier dem Erzbistum Köln – Mitverantwortung bei einem schweren Missbrauchsfall angelastet und die Erzdiözese zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 300 000 Euro verurteilt hat. Obwohl die Diözese von Vorwürfen gegen den Priester gewusst hatte, wurde er weiter eingesetzt.
Das Urteil markiert eine Zäsur im langjährigen Ringen um die institutionelle Verantwortung der Kirche. Bislang hatten sich die deutschen Bischöfe nur zu Zahlungen „in Anerkennung des Leids“ in einem eigenen Anerkennungssystem verpflichtet. Meist lag die Summe bei 22 000 Euro. Für viele Opfer ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht, hat doch das Missbrauchstrauma ihr Leben schwerst belastet. Wie hätte ihr Leben ohne das an ihnen begangene Verbrechen ausgesehen?
Noch ist das Kölner Urteil nicht rechtskräftig. Auch der Kläger, der über 700 000 Euro gefordert hatte, wird den Spruch noch prüfen. Aber er hat anderen Missbrauchsopfern den Weg geebnet, gegen die Kirche vor Gericht zu ziehen und Schmerzensgeld zu fordern. Es ist ein steiniger Weg, denn die Beweislast liegt beim Kläger und die Diözesen müssten auf die Verjährung verzichten. Trotzdem dürfen sich die deutschen Bistümer auf teure Prozesse gefasst machen. In Irland und den USA hat das Diözesen in die Zahlungsunfähigkeit getrieben.
Claudia.Moellers@ovb.net