„Verbannung“ von Gänswein

Päpstliche Anweisung als Bewährungsprobe

von Redaktion

VON CLAUDIA MÖLLERS

Nun ist es offiziell, was die Spatzen schon seit Wochen von den Dächern im Vatikan hinaus in die Welt gezwitschert haben: Erzbischof Georg Gänswein (66) kehrt auf Anweisung von Papst Franziskus zum 1. Juli in seine Heimatdiözese Freiburg zurück. Im Vatikan, wo er Sekretär des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. und einige Zeit auch unter Franziskus Präfekt des Päpstlichen Hauses gewesen war, gibt es keine Aufgabe mehr für ihn.

Interessanterweise heißt es in der Mitteilung, dass Gänswein „vorläufig“ in seine Heimatdiözese zurückkehrt. Das lässt Optionen für künftige Aufgaben zu – schließlich wäre der 66-Jährige für den Ruhestand noch deutlich zu jung. Bischöfe bieten in der Regel mit Vollendung des 75. Lebensjahres dem Papst den Amtsverzicht an. Mit seinem jüngsten Buch „Nichts als die Wahrheit“ dürfte Gänswein den Papst zusätzlich verärgert haben. Die verfügte „Verbannung“ vom Vatikan kann als Bewährungsprobe verstanden werden. Eine Ernennung zum Ortsbischof in Deutschland – vakant sind die (Erz)-Bistümer Bamberg, Osnabrück und Paderborn – ist derzeit nicht vorstellbar. Das würde das ohnehin aufgewühlte deutsche Kirchenvolk vollends erzürnen, denn Gänswein gehört zu den äußerst konservativen Bischöfen. „Zurück auf Los“ ist die Mahnung von Franziskus. Mit Spannung darf beobachtet werden, was Gänswein daraus macht.

Claudia.Moellers@ovb.net

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