Berlin – Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will Kommunen bei der Verkehrsplanung neue Entscheidungsspielräume vor Ort ermöglichen. „Erleichterungen schaffen wir vor allem für Sicherheitsmaßnahmen an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen. Ein flächendeckendes Tempo 30 wird es aber nicht geben“, sagte Wissing.
Das Ministerium hatte einen Gesetzentwurf zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt. Länder und Kommunen könnten künftig schneller und flexibler auf die besonderen Anforderungen vor Ort reagieren. Wichtig sei aber, dass es bei der Regelgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern innerorts bleibe, sagte der Minister. Das sei unter anderem wichtig für die Durchgangsverkehre, die sich sonst ihren Weg durch Wohngebiete suchen würden. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat zustimmen.
Die Reform könne ein „Paradigmenwechsel“ im Stadtverkehr sein, sagte der Direktor der Denkfabrik Agora Verkehrswende, Christian Hochfeld. Der öffentliche Raum in den Städten könne fairer zwischen den Verkehrsträgern verteilt werden. Viele Städte warteten auf Regeln für einfachere Ausweisungen von Tempo-30-Zonen und für die Einrichtung von Busspuren und Radwegen. dpa