Förderung soll höhere Umlage auf Mieten abfedern

von Redaktion

Heizungsgesetz: Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind geplant – Stadtwerke warnen bei Wasserstoff

Berlin – Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden – als Beitrag, um die Klimaziele zu erreichen. Von den rund 41 Millionen deutschen Haushalten heizt aktuell nahezu jeder zweite mit Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen. Außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen. Die FDP war mit vielen Details unzufrieden und forderte Nachbesserungen. Nun ist Folgendes geplant.

Es bleibt dabei: Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten die Regelungen für den Bestand. Denn sonst haben Eigentümer nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungsvariante zu wählen, also ob sie sich an ein Fern- oder Nahwärmenetz anschließen lassen oder eine Wärmepumpe besser ist. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. In Neubaugebieten sollen die Regelungen des Heizungsgesetzes ab Januar 2024 gelten.

Vier Punkte waren noch offen, die nun geklärt wurden.

. Modernisierungsumlage

Die Umlage auf die Mieter wurde von 8 auf 10 Prozent erhöht – unter der Voraussetzung, dass der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Das soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben. Davon profitieren auch Mieter, weil die Förderung den umlagefähigen Anteil senkt. Die Mieterhöhung soll dann geringer ausfallen als ohne Förderung. Zugleich soll die sogenannte Kappungsgrenze gesenkt werden: Die Jahresmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Bisher liegt diese Grenze bei maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren.

. Staatliche Förderung Bei der staatlichen Förderung sollen unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent der Investition übernommen werden, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Geplant ist ein einheitlicher einkommensunabhängiger Fördersatz von 30 Prozent. Für Haushalte mit weniger als 40 000 Euro Jahreseinkommen soll es zusätzlich 30 Prozent geben. Auch ist ein „Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent geplant. Insgesamt aber ist eine Förderung von maximal 70 Prozent geplant.

. Gasheizungen

Funktionierende Gasheizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Gasheizungen sollen aber ab 2029 mit mindestens 15 Prozent „grünen Gasen“ betrieben werden. Dieser Anteil soll auf 30 Prozent 2035 und 60 Prozent 2040 steigen. Gemeint sind etwa aus Erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder Wasserstoff. Auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen sind erlaubt. Der FDP war diese „Technologieoffenheit“ wichtig. Ein Verbund großer Stadtwerke, darunter die Münchner Stadtwerke (SWM), warnen jedoch, es sei völlig unklar, wie viel Wasserstoff künftig verfügbar sei. Der Kauf einer „H2-ready“-Gastherme könnte sich als teurer Fehlkauf erweisen. Wasserstoff werde nur für wenige Immobilien die beste Lösung sein, sagte SWM-Chef Florian Bieberbach.

. Beratung

Ab Januar 2024 soll der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer Beratung stattfinden dürfen, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und auf mögliche finanzielle Belastungen hinweist.

W. HAUSKRECHT & A. HOENIG

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