Koran-Verbrennung in Schweden

Rechtlich erlaubt – aber geschmacklos

von Redaktion

VON LEONIE HUDELMAIER

Ihren Unmut können Schweden mit ziemlich radikalen Mitteln ausdrücken. Denn auf Protesten ist die Verbrennung des Korans nicht mehr verboten. Rechtlich mag das erlaubt sein, geschmacklos bleibt es trotzdem. Diese Form von Protest macht nichts anderes als zu verletzen. Mit einem brennenden Koran wird weder ein Diskurs in Gang gesetzt noch konstruktiv Kritik geäußert. Die Botschaft dahinter ist schlicht: vernichten, und zwar andere Glaubensrichtungen, andere Meinungen.

Erlaubt ist das, weil ein Berufungsgericht jüngst zwei bereits polizeiliche Verbote einer Koran-Verbrennung einkassierte. Die Demonstrationsfreiheit ist rechtlich geschützt – das ändert auch eine mögliche Bedrohungslage nicht, so das Urteil. Doch ein islamkritischer Protest wäre sicher auch möglich gewesen, ohne gleich etwas in Brand zu stecken. Zumal Bücherverbrennungen ein Angriff auf die Gesinnung sind – das hat die Geschichte gezeigt.

Auch wenn der irakische Initiator des gestrigen Protests betonte, seine Verbrennungsaktionen seien nicht gegen einen Nato-Beitritt Schwedens gerichtet, dürfte einer die Geschehnisse mit Argusaugen beobachten: der türkische Präsident Erdogan. Denn die Türkei blockiert Schwedens Beitritt bislang mit der Begründung, das Land beherberge „Terroristen“. Ein brennender Koran könnte Schwedens hart erarbeitete Beitrittschancen in Flammen aufgehen und in Luft auflösen lassen.

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