Das Heizungsgesetz

Die Fallstricke der Wirklichkeit

von Redaktion

VON KLAUS RIMPEL

Schwer ist leicht was. Je tiefer die Ampel in die Niederungen des Heizungsgesetzes eintaucht, desto deutlicher wird: Die Wärmewende scheitert weniger am guten Willen für den Klimaschutz als an der Komplexität der Wirklichkeit. Beispiel Ausnahmen für über 80-Jährige: Das wäre im Prinzip eine einfache Idee gewesen, für Senioren unzumutbare Härten zu vermeiden. Aber wie das bei scheinbar klaren Lösungen so ist, stellte sich dabei sofort die Frage der Gerechtigkeit im Einzelfall. Wenn ein 79-Jähriger gegen diese Gesetzes-Klausel wegen Ungleichbehandlung geklagt hätte, hätte er wohl Recht bekommen. Deshalb flog die Ü-80-Ausnahme raus aus dem Gesetzentwurf. Aber nun stehen die Koalitionäre wieder vor dem Problem, das Robert Habeck ursprünglich zu der Ü-80-Ausnahme greifen ließ: Kein Durchschnitts-Rentner bekommt noch einen Kredit.

Jetzt soll da also die KfW einspringen – aber auch für die Staats-Bank erscheint ein Kredit für einen 93-Jährigen über zehn Jahre Laufzeit nicht wirklich sinnvoll. Zudem ist solch ein Kredit für einen Senior generell nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine psychische Last: Wer will schon seinen Kindern Schulden vererben!

Angesichts derartiger offensichtlicher Fallstricke flüchtet sich die Ampel in die „allgemeine Härtefallklausel“. Sprich: Es soll für alles und jeden Ausnahmen geben. Die Genehmigungsverfahren für all diese Befreiungen von der Heiz-Austauschpflicht werden eine gigantische Bürokratie beschäftigen. Leicht ist schwer was.

Klaus.Rimpel@ovb.net

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