Der Begriff „Affirmative Action“, gerade in aller Munde, wird mit „positive Diskriminierung“ übersetzt, als wäre das kein Widerspruch in sich. Wer in den USA als Vertreter einer ethnischen Minderheit benachteiligt wird, durfte bei der Vergabe von Studienplätzen bisher auf Bevorzugung hoffen. Positiv ist daran die gute Absicht, das Bemühen um Diversität. Der Vorgang als solcher, eine Art ausgleichende Ungerechtigkeit, war zunehmend problematisch, wie nun auch der Supreme Court befunden hat.
In der aktuellen Besetzung steht das Gericht im Dauerverdacht, stramm republikanisch gefärbte Urteile zu fällen. Das Misstrauen haben sich die konservativen Richter hart erarbeitet, doch das Votum gegen die „Affirmative Action“ ist ein anderer Fall. Die (jahrzehntelang bewährte und notwendige) Förderung von Minderheiten kann heute dazu führen, dass manche Minderheit sogar ausgebremst wird. Asiatischstämmige Bewerber, denen Konkurrenzkampf wenig ausmacht, kämen häufiger zum Zug, wenn es nur nach Leistung gehen würde.
Was gut gemeint ist, führt nicht immer zu einem guten Ergebnis. Nicht umsonst lehnt die Mehrheit der Amerikaner die Praxis ab, obwohl Rassismus weiterhin allgegenwärtig ist. Die Gesellschaft ist diverser denn je, es gibt schwarze Akademiker und Weiße aus prekären Verhältnissen. Eine Förderung wird an den Unis wichtig bleiben. Zugutekommen sollte sie aber allen, die sie nötig haben, egal welcher Herkunft.
Marc.Beyer@ovb.net