Berlin – Das umstrittene Heizungsgesetz der Bundesregierung steht vor der Verabschiedung im Bundestag. Nach einer eilig anberaumten Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Klimaschutz und Energie am Montag sollen die Abgeordneten noch in dieser Woche final abstimmen. Die Experten aus der Wirtschaft lobten zwar „Verbesserungen“ am Entwurf wie die vorgesehene Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung. Insbesondere bei der staatlichen Förderung beim Heizungstausch seien aber noch viele Fragen offen.
Gerade die Wärmepumpen-Industrie fürchtet Fehlanreize und abwartende Verbraucher. Die Verunsicherung bei Immobilieneigentümern sei groß, sagte Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpen (BWP), bei der Anhörung.
„Die Leute warten ab, hoffen vielleicht auf eine bessere Förderung“, warnte er. Verträge für neue Wärmepumpen würden storniert. „Das ist gefährlich.“ Zahlen des Bundesamts für Wirtschaft zur Bundesförderung für effiziente Gebäude zeigten, dass die Neuaufträge für Wärmepumpen von Januar bis Mai 2023 um zwei Drittel gegenüber Vorjahr gefallen seien, schrieb der Verband in einer Stellungnahme. Die Antragszahlen für Bestandsgebäude lägen dieses Jahr bei 7000 bis 8000 Wärmepumpen pro Monat, 2022 seien es im Schnitt 20 000 monatlich gewesen. Zugleich seien die Auftragszahlen für Öl- und Gaskessel stark gestiegen.
Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie, sagte, wenn es beim jüngsten Trend bei den Neuaufträgen bleibe, werde das Ziel der Bundesregierung von 500 000 neuen Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 deutlich verfehlt.
In dieser Woche soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bundestag beschlossen werden – vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt. Der Klima- und Energieausschuss erarbeitet eine Empfehlung ans Plenum. Die SPD sieht keinen Anlass, das Verfahren langsamer ablaufen zu lassen. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte, er halte „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für klar, dass das diese Woche ins Verfahren kommt und dann auch beschlossen wird“. Dieses Gesetz solle zum 1. Januar 2024 scharf gestellt werden, sagte er dem RBB. „Und alle, die dann damit arbeiten müssen, die müssen vorbereitet sein.“
Im Kern sieht das GEG vor, dass nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Regelungen des GEG gelten ab 2024 unmittelbar nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Länder und Kommunen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen – damit Eigentümer entscheiden können, was sie machen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Einführung einer Beratungspflicht beim Einbau von Brennstoff-Heizungen. afp/dpa