Badewannen-Mord vor Freispruch

Späte Wahrheit schmerzt

von Redaktion

VON ANDREAS THIEME

Es ist eine Geschichte, wie man sie in Deutschland nur ganz selten hört. 13 Jahre lang saß Manfred Genditzki (63) wohl unschuldig im Gefängnis – verurteilt als Mörder, der eine 87-Jahre alte Rentnerin im Jahr 2008 geschlagen und dann ertränkt haben soll. Doch mittlerweile fordert selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch. Und das ist richtig so. Auch, wenn diese Einsicht spät kommt.

Denn Genditzki wurde erstmals im Februar 2009 verhaftet, dann wegen Mordes verurteilt im Mai 2010. Schon damals gab es viele Zweifel um seine Schuld – ganz zu schweigen von einem starken Motiv. Als Hausmeister hatte sich Genditzki um die alte Dame gekümmert. Warum sollte er sie ermorden wollen? Menschlich leuchtete das nie wirklich ein. Eindeutige Beweise gab es nicht.

Um die Menschen sollte es gehen bei der Justiz – in Bayern wirbt sie sogar damit. Bei Manfred Genditzki kann der Glaube daran erschüttert werden. Denn sein Fall lief juristisch jahrelang knallhart weiter: 2012 erneut als Mörder verurteilt, lehnte der Bundesgerichtshof die Revision danach noch als „offensichtlich unbegründet“ ab.

Aus heutiger Sicht bitter – inzwischen bietet die Ermittlungstechnik ganz andere Möglichkeiten. Mehrere Gutachten haben Genditzki längst entlastet. Für Freitag wird ein Freispruch erwartet. Die Frage wird bleiben: Warum wurde diese Wahrheit nicht früher zugelassen? Endlich heißt es: Im Zweifel für den Angeklagten.

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