Kommunen loben den Richterspruch

von Redaktion

Gemeinden und Landkreise haben den vorläufigen Stopp des umstrittenen Heizungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht begrüßt. Es sei „bei einem so wichtigen Vorhaben ausreichend Zeit notwendig (…), um die vielfältigen Details solide zu klären“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg. „Es muss der Grundsatz gelten: Lieber langsamer und dafür richtig als schnell und womöglich falsch.“

Auch der Deutsche Landkreistag lobte den Beschluss der Verfassungsrichter. In den vergangenen Jahren sei der Bund dazu übergegangen, Gesetzgebungsverfahren in immer kürzerer Zeit zu betreiben und dabei Fristen für Stellungnahmen der Verbände drastisch zu verkürzen, erklärte Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke. Dabei wurden „verbriefte Beteiligungsrechte der kommunalen Spitzenverbände immer wieder verletzt“.

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