Karlsruhe bleibt noch beim Cannabis-Verbot

von Redaktion

Karlsruhe – Das bisherige Verbot von Cannabis hat nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes weiterhin Bestand. Die Karlsruher Richter erklärten Vorstöße von Amtsrichtern aus Paswalk (Mecklenburg-Vorpommern), Bernau (Brandenburg) und Münster (Nordrhein-Westfalen) gegen das Verbot für unzulässig. Die Amtsgerichte hatten die Strafnormen des Betäubungsmittelgesetzes im Umgang mit Cannabisprodukten als verfassungswidrig angesehen und entsprechende Verfahren an ihren Gerichten ausgesetzt.

Die Amtsgerichte machten geltend, dass das unter Strafe gestellte Cannabisverbot unverhältnismäßig in die allgemeine Handlungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und in die Freiheit der Person eingreife. Das Bundesverfassungsgericht verwies jedoch auf seinen Beschluss aus dem Jahr 1994, wonach die Strafbarkeit von Besitz, Handeltreiben, Einfuhr, Abgabe und Erwerb von Cannabisprodukten ohne Erlaubnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. An der Sach- und Rechtslage habe sich nichts geändert.

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