Stockholm – Schwedens bürgerliche Minderheitsregierung und die sie stützenden rechtspopulistischen Schwedendemokraten verschärfen weitere Einwanderungsgesetze. Sie wollen nun die Bedingungen für den Familiennachzug enger fassen. Unter anderem soll die Möglichkeit eingeschränkt werden, eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erhalten. Und: Wer Angehörige ins Land nachholt, muss sie versorgen können.
Migrationsministerin Maria Malmer Stenergard und Mattias Bäckström Johansson, Parteisekretär der Schwedendemokraten, stellten am Donnerstag einen Gesetzesentwurf vor, wie sie die Familienzusammenführung verschärfen wollen. Die Regierung halte es für vernünftig, „dass diejenigen, die mit ihren Verwandten in Schweden wiedervereint werden wollen, auch in der Lage sein sollten, sie zu unterstützen“, sagte die bürgerliche Migrationsministerin. „Obwohl die Zahl der Asylbewerber, die nach Schweden kommen, zurückgegangen ist, nimmt Schweden immer noch mehr Asylbewerber pro Kopf der Bevölkerung auf als viele andere Länder in Europa“, betonte Malmer Stenergard.
Sie will das Unterhaltserfordernis in viel mehr Fällen als heute anwenden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Möglichkeiten für Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären Gründen einzuschränken. Das heißt, die Möglichkeit, Kindern und bestimmten Erwachsenen aus besonders zwingenden Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, soll gestrichen werden.
Zuvor hatte die Regierung angekündigt, die Bewegungsfreiheit der ankommenden Flüchtlinge einzuschränken und sie in Zentren unterzubringen. Außerdem sollen Arbeitserlaubnisse für Einwanderer an ein Mindesteinkommen von rund 2300 Euro gekoppelt werden. Das soll die Einwanderung in Niedriglohnjobs stoppen. A. ANWAR