Buschmann-Vorstoß zu Völkerrecht

von Redaktion

Justizminister will mit Reform Strafbarkeitslücken schließen

Berlin – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seine Pläne für eine Reform des Völkerstrafrechts vorgelegt. Sein Ministerium veröffentlichte am Montag einen Referentenentwurf, der erleichterte Nebenklagemöglichkeiten für Opfer und Angehörige vorsieht und Strafbarkeitslücken im deutschen Recht schließen soll.

Buschmann hatte die Änderungen im Februar vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges angekündigt. Aufgrund seiner Geschichte habe Deutschland „eine besondere Verantwortung, dieses große Versprechen des Völkerrechts mit Leben zu füllen“, sagte der Minister.

Opfer von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) und Angehörige von Getöteten sollen sich fortan Verfahren grundsätzlich als Nebenkläger anschließen können, wie das Ministerium erklärte. Sie sollen dabei „ohne weitere Voraussetzungen einen Opferanwalt oder eine Opferanwältin beigeordnet bekommen“ und auf Antrag auch einen psychosozialen Prozessbegleiter bekommen.

Straftatbestände im Völkerstrafgesetzbuch sollen zudem erweitert oder konkretisiert werden. So sollen §7 und §8 des VStGB so angepasst werden, dass sie auch den Tatbestand der sexuellen Sklaverei, des sexuellen Übergriffs sowie den erzwungenen Schwangerschaftsabbruch umfassen. Neu aufgenommen werden sollen in das VStGB die Tatbestände der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie der Verwendung von dauerhaft blind machenden Laserwaffen.

Artikel 5 von 11