Schröder geht im Bürostreit in Berufung

von Redaktion

Berlin/Hannover – Der Streit um das Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) im Bundestag wird die Justiz weiter beschäftigen. Der 79-Jährige hat Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin eingelegt. Nun wird sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mit dem Fall befassen. Wann dies sein wird, sei offen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Das Verwaltungsgericht hatte Anfang Mai Schröders Klage gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zurückgewiesen, in dessen Folge das Büro stillgelegt wurde (Az.: VG 2 K 238/22). Nach dem Urteil hat der Altkanzler keinen Anspruch mehr auf Ausstattung eines Büros. Zwar sei es seit gut 50 Jahren gängige Staatspraxis, nach dem Amtsende ein Büro zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch ergebe sich daraus aber nicht. Dagegen sprach laut dem Gericht die Budgethoheit des Parlaments.

Der Haushaltsausschuss hatte im Mai 2022 beschlossen, Schröders Büro stillzulegen. Begründung: Der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr wahr im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit. Zuvor hatte Schröder wegen seiner Verbindungen zu Russland in der Kritik gestanden.

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