Berlin – Es sind die Zauberworte, die den Streit um die Heizungen in der Ampel-Koalition mit einem Schlag befrieden sollen: kommunale Wärmeplanung. Die Idee: Erst entscheiden die lokalen Gremien vor Ort, wie man dort in Zukunft heizen will. Also in welchen Straßen oder Gebieten man Fernwärme plant, wo Nahwärme zum Beispiel über Biomasse verfügbar sein wird oder ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Dann werden Hausbesitzer beraten, was das für ihre Heizanlage konkret bedeutet – also auch, ob sie alternativ selbst, etwa über eine Wärmepumpe, für klimafreundliche Heizungen sorgen müssen.
Der Vorteil: keine pauschale Entscheidung im fernen Berlin – sondern ein pragmatisches Vorgehen vor Ort. Klingt vernünftig. Und das Schöne: Sollte es vor Ort doch Ärger geben, ist die Bundesregierung fein raus.
Jetzt wird diese Idee umgesetzt, die bislang einen entscheidenden Haken hatte. Kommunale Wärmepläne sollten nur in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern erstellt werden. Im ländlichen Raum sind das nicht viele. Nun müssen alle ran. Der aktualisierte Gesetzentwurf des Bauministeriums sieht vor, dass Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern bis Mitte 2026 Zeit bekommen. Alle anderen Kommunen müssen ihre Wärmepläne bis 30. Juni 2028 vorlegen.
Es gibt eine wichtige Einschränkung: Der Entwurf ist in der Bundesregierung noch nicht abgestimmt – mal sehen, ob das diesmal friedlicher vonstattengeht. Die Pläne sollten den regional passgenauen Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung vorbereiten, sagt der parlamentarische Staatssekretär im Bauministerium, Sören Bartol (SPD). „Es ist klar, dass wir einen längeren Atem dafür brauchen, die Umstellung braucht Zeit. Aber wer seine Wärmeversorgung jetzt umstellt, spart in Zukunft Energiekosten.“ Aktuell beträgt der Anteil der Erneuerbaren Energien beim Heizen privater Haushalte nur rund 18 Prozent.
Die Bundesregierung will den Kommunen laut Entwurf finanziell unter die Arme greifen. Das gilt aber nur für die Erstellung der Wärmepläne – und nicht deren Umsetzung, zum Beispiel den Aufbau eines Fernwärmenetzes.
Bereits jetzt arbeiten nach Schätzung des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle rund 400 Kommunen bundesweit an einer Wärmeplanung. Vorreiter sei Baden-Württemberg mit etwa 200 Kommunen. Aber auch Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen seien recht weit – alles Länder, in denen es schon eine gesetzliche Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung gebe. In etwa einem Dutzend Kommunen seien die Wärmepläne sogar schon abgeschlossen. Hier dürfen Eigentümer schon ab 2024 keine neuen Gasheizungen in alte Gebäude mehr einbauen.
Eigentlich sollten Fernwärme und andere Wärmenetze im Jahr 2030 schon zu 50 Prozent aus Erneuerbaren Energien gespeist werden. Das soll nun gelockert werden. Bis zum Jahr 2030 soll ein Anteil von 30 Prozent Erneuerbare vorgeschrieben werden, bis 2040 dann 80 Prozent. Am Ziel der Klimaneutralität bis 2045 soll sich aber nichts ändern. T. MÜNCH/M. SCHIER