24. Juli 2018: Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Patienten in der Psychiatrie bei der zeitweisen Fesselung ans Bett. Für längere Zeit darf diese Zwangsmaßnahme nur noch nach einer richterlichen Entscheidung getroffen werden.
Dieser Artikel (ID: 1892412) ist am 24.07.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).