Die Hinweise waren mehr als deutlich. Die Beratende Kommission, eine unabhängige Institution, die Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände ins Leben gerufen haben, um bei der Rückgabe von NS-Raubgut zu vermitteln, argumentiert sehr klar in ihrem 14-seitigen Schreiben, das mit der Empfehlung endet, Kandinskys „Das bunte Leben“ an die Erben der Familie Lewenstein zurückzugeben. Auch der Haushaltsausschuss des Landtags hat einstimmig für eine Restitution votiert.
An all das wäre die Bayerische Landesbank freilich nicht gebunden gewesen – und folgt nun dennoch. Sie wird das Gemälde, das sie 1972 erworben hat, an die Nachfahren der Lewensteins zurückgeben. Richtig so! Das ist zwar späte Gerechtigkeit – aber zumindest ist es endlich Gerechtigkeit.
Die Bank hatte unter anderem den „überragenden ideellen Wert“ des Werks für die Stadt München als Argument gegen eine Restitution vorgebracht. Diese Einschätzung stimmt. Natürlich ist die Entscheidung ein bitterer Verlust für das Lenbachhaus, das dieses Schlüsselwerk Kandinskys als Leihgabe erhalten hatte. Doch kann und darf das bei Fragen nach Gerechtigkeit und historischer Verantwortung keine Rolle spielen.
Michael.Schleicher@ovb.net