Notdienst-Gebühr

Nicht zu verantworten

von Redaktion

VON SEBASTIAN HORSCH

Die Forderung wird so oder ähnlich in diesem Jahr schon zum dritten Mal erhoben: Wer ohne Notfall in der Notaufnahme oder beim Notdienst aufschlägt, soll eine Strafgebühr zahlen. Diesmal schlägt das der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach vor. Das erstaunt. Denn gerade am Beispiel Kinder zeigt sich, wie gefährlich dieser Weg wäre.

Eltern kennen das unsichere Gefühl, wenn mit den Kleinen etwas ist. Die Bauchschmerzen, die nicht weggehen, aber natürlich auch einfach nur Blähungen sein können. Die Ungewissheit nach dem Sturz auf den Kopf. In den meisten Fällen harmlos und noch kein Grund für den Notdienst. Aber was, wenn das unsichere Gefühl zu einem schlechten wird, Eltern jedoch zu lange zögern, weil ihnen eine Strafgebühr droht? Nicht zu verantworten.

Dabei kann man den Kinderärzte-Präsidenten im Grundsatz durchaus verstehen. Das Problem liegt in der Patientensteuerung. Eine Eigenart des deutschen Gesundheitswesens ist es, dass jeder im Prinzip aufschlagen kann, wo er will – beim Hausarzt, beim Facharzt oder im Krankenhaus. Das System leidet darunter, denn Notaufnahmen und Arztpraxen werden verstopft. Vor diesem Hintergrund ist der Ärger der Ärzte nachvollziehbar, wenn sie tatsächlich im Notdienst mit dem „Pickel am Po“ konfrontiert werden. Doch dieses Problem muss die Politik lösen – und zwar am besten schon im Rahmen der geplanten Reform der Notfallversorgung.

Sebastian.Horsch@ovb.net

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