München/Berlin – Karl Lauterbach hatte es bereits angekündigt. Vom 1. April 2024 an sollen die deutschen Krankenhäuser umfangreiche Informationen über die Qualität ihrer Behandlungen auf einer Internet-Plattform veröffentlichen müssen. Das geht nun aus einer sogenannten Formulierungshilfe der Bundesregierung für ein „Krankenhaustransparenzgesetz“ hervor, die unserer Zeitung vorliegt. „Mit dem Gesetzentwurf werden Transparenz und Qualität der Krankenhausbehandlung in Deutschland nachhaltig gestärkt“, heißt es in dem an die Ampelfraktionen gerichteten Entwurf.
Was das konkret bedeuten soll, hat Lauterbach unserer Zeitung kürzlich so erklärt: „Wenn ein Patient zum Beispiel eine Knie-Endoprothese braucht, kann er sich informieren, wer das gut macht“, führte der Bundesgesundheitsminister im Interview aus. Ende Juni sprach er allerdings noch davon, dass die Regelung schon ab Januar gelte.
Was sinnvoll klingt, stößt in Bayern in dieser Form allerdings auf deutliche Kritik. Unter anderem, weil in der Bewertung jeder Krankenhausstandort einer bundeseinheitlichen Versorgungsstufe (Level) zugeordnet werden soll – und zwar anhand der Zahl seiner Leistungsgruppen, also der Behandlungen, die die Klinik durchführen darf. Ein Plan, den Lauterbach schon im Zuge der ebenfalls hart umkämpften Krankenhausreform umsetzen wollte – und der bei den Ländern auf Widerstand stieß. „Der Glaube, dass nur in großen Krankenhäusern gut behandelt wird, ist ein absoluter Fehlschluss und diskreditiert pauschal die Leistungen kleinerer Kliniken“, kritisiert Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) auch diesmal. Er fürchtet, das Transparenzregister locke Patienten „auf die falsche Fährte“ und gefährde die Akzeptanz kleinerer Einrichtungen. „Gleichzeitig droht eine Überlastung der Schwerpunkt- und Maximalversorger durch leichte Fälle.“
Es sei wichtig, darauf hinzuweisen, dass die angedachten Level-Einteilungen „nur die Größe eines Krankenhauses abbilden können, nicht jedoch die Qualität“, betont auch die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) gegenüber unserer Zeitung. Wie die BKG warnt Holetschek zudem vor dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand. „Fehlt die Hand am Bett und ist stattdessen am Schreibtisch, so kann das der Qualität kaum zuträglich sein“, merkt der Minister an. Lauterbach müsse nachbessern.
Ein Gesetzentwurf für die ebenfalls hart umkämpfte Klinikreform, die eigentlich zum 1. Januar in Kraft treten sollte, steht derweil noch aus. Gut möglich – so vermuten Insider –, dass auch hier der anvisierte Termin nicht gehalten werden kann. SEBASTIAN HORSCH