Es war die politische Nachricht des Wochenendes in den USA: Donald Trump will nicht an der ersten TV-Debatte der republikanischen Präsidentschaftskandidaten am Mittwoch teilnehmen. Stattdessen möchte er zeitgleich ein aufgezeichnetes Interview ins Netz stellen. Sein Argument: Warum soll er – da er in den Umfragen im konservativen Lager vorn liegt – sich Fragen stellen? Das ist eine kuriose Einstellung, denn 2016 verdankte Trump den Debatten, die ihm einen gehörigen Schub verliehen, den Aufstieg vom Außenseiter zum Präsidenten.
Das Ausweichen vor direkter Konfrontation mit seinen Mitbewerbern lässt den mittlerweile mit vier Strafverfahren überzogenen Trump auch deshalb schwach aussehen, weil sich der Eindruck verfestigt, er verstecke sich. Damit erhalten andere Bewerber, die bisher den Demoskopen zufolge deutlich zurückliegen, eine unerwartete Chance, sich zu profilieren. Das ist auch deshalb wichtig, weil in den USA immer öfter die Frage gestellt wird, ob es von der Verfassung her legitim ist, dass Trump angesichts der massiven Vorwürfe der Wahlbeeinflussung und der drohenden langen Strafe überhaupt auf dem Wahlzettel stehen darf. Zwar ist er noch nicht verurteilt worden, doch prominente Juristen argumentieren, ihm solle das Recht zur Kandidatur aberkannt werden. Geschieht dies, würde dem übrigen Feld der Republikaner enorme Bedeutung zukommen.
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